Tz. 90
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Der Übergang von WG aus dem PV in ein BV oder aus einem BV in ein anderes BV wirft generell Fragen zur Aufdeckung der stillen Reserven sowie auf der übernehmenden Seite Fragen nach dem Wertansatz der Zugänge auf. Das gilt insbes für stverhaftete Beteiligungen iSv § 17 EStG, da diese – anders als alle übrigen WG
• | selbst bei Zugehörigkeit zum PV stlich verstrickt sind und |
• | im Falle der Einlage in ein BV auch dann höchstens mit den AK angesetzt werden können, wenn der Tw höher ist und die Anschaffung länger als drei Jahre zurückliegt (s § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG; s Tz 91). |
Unter Berücksichtigung dieser besonderen stlichen Eigenschaften ist der Übergang von stverhafteten Beteiligungen stlich wie folgt zu behandeln:
Als Gewinnrealisierungs-(Veräußerungs-)vorgang (nach Inkrafttreten des StSenkG: Besteuerung nach den Grundsätzen des Teil-Eink-Verfahrens bzw bis zum VZ 2008 des Halb-Eink- Verfahrens): | Nicht als Gewinnrealisierungs-(Veräußerungs-)vorgang: |
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