Alle am 11.4.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid | Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des Verlustrücktrags ist ausschließlich im Rahmen der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahres zu entscheiden. | |
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG) | Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung. | |
Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 AO | Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte ‑ und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben‑ hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. | Urteil v. 14.12.2023, V R 28/21 |
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA) | Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist. | |
Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. |
Alle am 4.4.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
315
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
231
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
198
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Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
177
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
164
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1581
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Abschreibung für eine Produktionshalle
134
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
126
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Teil 1 - Grundsätze
122
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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
13.03.2026
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Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
12.03.2026
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Alle am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.03.2026
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Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
11.03.2026
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
11.03.2026
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Vorsteuerabzug bei Factoringleistungen
11.03.2026
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
09.03.2026
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Entnahme eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung
09.03.2026
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Steuersätze bei Beherbergungsleistungen
09.03.2026
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Steuerbefreiung für ein Gelegenheitsgeschenk
09.03.2026