Rz. 9
[Autor/Stand] Im Sachwertverfahren erfolgt die Ermittlung des Gebäudesachwerts anhand der Multiplikation der Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes. In Abhängigkeit vom Bewertungsstichtag sind dabei die Regelherstellungskosten 2007 (vgl. Rz. 9.1 ff.) oder die Regelherstellungskosten 2010 (vgl. Rz. 14.1 ff.) maßgebend.
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