Rz. 14.1

[Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten 2010 (RHK 2010) sind durch Art. 10 BeitrRLUmsG[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und haben die RHK 2007 abgelöst. Die RHK 2010 gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012[3] bis einschließlich 31.12.2015. Die Namensgebung erscheint zunächst unglücklich, da die RHK 2010 (erst) für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012 gelten. Maßgeblich für die Namensgebung war jedoch nicht der erstmalige Anwendungszeitpunkt, sondern der Preisstand, auf den diese RHK abgeleitet wurden (vgl. Rz. 14 f.).

 

Rz. 14.2

[Autor/Stand] Die RHK 2010 wurden wie die RHK 2007 aus den Normalherstellungskosten[5] des Jahres 2000 (NHK 2000[6]) abgeleitet. Dabei wurden die RHK 2010 an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst. Dem zur Folge fallen die RHK 2010 auch höher als die RHK 2007 aus. Die Ausführungen zu Rz. 10 bis 12 gelten entsprechend.

 

Rz. 14.3

[Autor/Stand] Die Aktualisierung der im II. Teil der Anlage 24 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011 aufgeführten Regelherstellungskosten war erforderlich geworden, um die Ermittlung des gemeinen Werts im Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG weiterhin zu gewährleisten. Im Rahmen der Aktualisierung wurden einige Gebäudeklassen präzisiert und so erste praktische Erfahrungen bei der Anwendung des Erbschaftsteuerreformgesetzes umgesetzt. Die Präzisierung gegenüber den RHK 2007 stellt sich wie folgt dar:

 
Gebäudeklasse Bezeichnung Änderung
2 Wohnungseigentum und vergleichbares Teileigentum/ohne Tiefgaragenplatz Erweiterung um vergleichbares Teileigentum/ohne Tiefgaragenplatz
3.11 Gemischt genutzte Grundstücke/Gebäude (mit Wohn- und Gewerbefläche) Erweiterung um gemischt genutzte Gebäude
3.353 Tiefgaragen Aufnahme eines Umrechnungsfaktors zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche auf Basis der Stellfläche
3.41 Einkaufsmärkte, Großmärkte, Discountermärkte, Läden, Apotheken, Boutiquen u.Ä. Erweiterung um Discountermärkte, Apotheken, Boutiquen und Ähnliches
3.43 Reitsporthallen mit Stallungen, andere Stallungen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen u.Ä. Erweiterung um [Reithallen] mit Stallungen, andere Stallungen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches
 

Rz. 14.4

[Autor/Stand] Die RHK 2010 sind in der Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015[9] aufgeführt (vgl. Rz. 14 f.) und werden wie die RHK 2007 unterteilt nach Grundstücksarten, Gebäudeklassen, Baujahrsgruppen und Ausstattungsstandards.

 

Rz. 14.5

[Autor/Stand] Die Änderung der zuvor geltenden Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011 durch Art. 10 BeitrRLUmsG[11] hat eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entbehrlich gemacht (vgl. insoweit auch Rz. 60 ff.).

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[2] BeitrRLUmsG v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, 2592.
[3] Vgl. § 205 Abs. 4 BewG.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[6] Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) gemäß den Wertermittlungsrichtlinien des Bundes und dem Runderlass des Bundesministeriums für Verkehrs, Bau- und Wohnungswesen v. 1.12.2001 (BS 12 – 63 05 04 – 30/1).
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[9] Dies stellt die Fassung des BeitrRLUmsG v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, 2592 dar.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[11] BeitrRLUmsG v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, 2592.

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