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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten


BMF: Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten

Ein neues BMF-Schreiben gibt die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Ermittlung des Gebäudesachwerts

Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten gem. § 190 Abs. 4 Satz 4 BewG aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 9.1.2026 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2025; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (2010 = 100)

Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG

Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG

189,1

192,9

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

BMF, Schreiben v. 14.1.2026, IV D 4 - S 3225/00006/007/004


Schlagworte zum Thema:  Bewertungsgesetz , Gebäude
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