BMF

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten


BMF: Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten

Ein neues BMF-Schreiben gibt die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Ermittlung des Gebäudesachwerts

Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten gem. § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.1.2025 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2023; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (2010 = 100)

Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG

Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG

183,3

186,7

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

BMF, Schreiben v. 20.1.2025, IV D 4 - S 3225/00006/006/003


Schlagworte zum Thema:  Bewertungsgesetz , Gebäude
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion