Rn. 186

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Beruflich veranlasste Reisekosten sind WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Der Begriff der Reisekosten umfasst als Oberbegriff Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.

Abzugsbeschränkungen bestehen

Seit dem VZ 2014 sind folgende Regelungen in § 9 EStG verankert:

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