Rn. 630
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und damit WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Seit der Reform des Reisekostenrechts mit Wirkung ab VZ 2014 sind sie in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG gesetzlich geregelt.
Fahrtkosten sind dabei die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 EStG, R 9.5 Abs 1 S 1 LStR 2015).
Rn. 631–634
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
vorläufig frei
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