Das FG Münster hatte im Urteil vom 18.5.2022, 10 K 261/17 K, U zu einer interessanten Frage Stellung genommen, bei dem es um verdeckte Bareinlagen in eine Kapitalgesellschaft ging. Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Das hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden. Zudem ist hierbei die Frage zu stellen, ob gleichzeitig eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Der entschiedene Fall wird Ihnen in diesem Video von Steuerberaterin Birgitta Dennerlein erklärt.

Video: Verdeckte Gewinnausschüttung bei verdeckten Bareinlagen in eine Kapitalgesellschaft

Weitere Inhalte zum Thema:

Entscheidung: FG Münster 10 K 261/17 K,U, Urteil vom 18.05.2022 (V), rkr.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge