Kostenvoranschläge erforderlich
In der Regel sollen Darlehen dieses Programms als Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers dienen. Bei Haushalten mit bis zu 4 Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 EUR. Leben mehr Personen im Haushalt des Antragstellers, so kann der Darlehensbetrag um 5.000 EUR je weiteres Haushaltsmitglied erhöht werden. Vor der Darlehensgewährung wird verlangt, dass die voraussichtlichen Aufwendungen durch fachkundige Kostenvoranschläge belegt werden.
Das Darlehen dieses Programms und ein weiteres Darlehen für dieselbe Wohnung dürfen in Abhängigkeit der Fördermietenstufen folgende Beträge nicht überschreiten:
Fördermietenstufe | maximaler Darlehensbetrag |
---|---|
1 und 2 | 135.000 EUR |
3 und 4 | 160.000 EUR |
5 und 6 | 175.000 EUR |
Die jeweilige Einteilung der Fördermietenstufen auf die Städte und Gemeinden findet man auf der Webseite der ISB.
Das ISB-Darlehen wird über den gesamten Förderzeitraum um 1 %-Punkt im Zins, höchstens jedoch auf 0 % verbilligt. Für die Bearbeitung des Darlehensantrags wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,0 % der Darlehenssumme erhoben, mindestens 250 EUR.
Aktuelle Programmzinsen
Die aktuellen Programmzinsen können auf der Webseite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz abgefragt werden (www.isb.rlp.de).
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