Neuer Wohnraum

Als Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden alle Baumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie angesehen, die zu neuem Wohnraum führen. Hierbei handelt es sich z. B. um

  • Ausbau nicht genutzter Flächen,
  • Erweiterungen,
  • Umwandlung von Räumen, die bisher nicht Wohnzwecken gedient haben,
  • Erneuerung von nicht mehr zu Wohnzwecken geeignetem, leerstehendem Wohnraum.

Der neue Wohnraum muss die Bedingungen der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen EnEV erfüllen.

 
Wichtig

Anschaffungskosten des umzubauenden Gebäudes

Die Anschaffungskosten für den Erwerb des umzubauenden Gebäudes sind nur im Zusammenhang mit einer Förderung des Erwerbs von gebrauchten Immobilien (siehe oben) förderfähig.

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