Älter als 4 Jahre
Eine Wohnung gilt als gebraucht, wenn diese 4 Jahre nach der Bezugsfertigkeit erworben wird.
Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Schaffung neuen Wohnraums
Als förderfähige Maßnahmen werden hier folgende Maßnahmen angesehen:
- Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss)
- Erweiterungen bestehender Gebäude
- Umwidmung von bisher nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
- Erneuerung von bisher nicht mehr nutzbaren Wohnraums
Alle Maßnahmen müssen einen energetischen Zweck erfüllen. Maßgeblich sind hier insbesondere die Werte des Gebäudeenergiegesetzes.
Klimaschutzregelung Dachsanierungen
Erfolgt eine grundlegende Dachsanierung an einem Gebäude, besteht die Pflicht, eine Fotovoltaikanlage mit einzubauen.
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