Wohnraumförderung in Baden-Württemberg erst wieder 2025
In Baden-Württemberg gibt es Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau – wer sich dafür interessiert, muss mit Wartezeiten rechnen: Das Förderprogramm stoße auf derart große Nachfrage, dass das Volumen von 580 Millionen Euro mit Anträgen bereits voll belegt ist, teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am 24. Juni mit. Wenn alle bisherigen Anträge bewilligt werden, sind die Mittel für 2024 aufgebraucht.
Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren kann es ab jetzt zu Verzögerungen kommen. 2022 hatte das Ministerium im August mitgeteilt, dass es mehr Anträge als Geld gibt. Im Jahr 2023 waren die Mittel wegen des Rückstaus bereits im Mai aufgebraucht.
Sozialer Wohnungsbau: Bewilligung neuer Förderanträge
Betroffen sind alle Förderlinien: sowohl die soziale Förderung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutztem Wohneigentum. Interessierte können dem Ministerium zufolge zwar weiterhin Anträge stellen – die werden von der L-Bank, die das Programm für das Land umsetzt, auch registriert und bearbeitet –, die Bewilligung wird aber in vielen Fällen voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können, hieß es.
Laut Bauministerin Nicole Razavi (CDU) handelt es sich bei den 580 Millionen Euro, die das Land gemeinsam mit dem Bund in diesem Jahr in sozialen Wohnraum investiert, um einen neuen Höchststand. Bislang sei 1993 (rund 562 Millionen Euro) am meisten in den Bereich gesteckt worden. Die Landesregierung aus Grünen und CDU hatte das Förderprogramm 2022 deutlich ausgeweitet, um den sozialen Wohnungsbau voranzubringen. In den Jahren 2022 und 2023 zuvor lag das Volumen bei jeweils rund 250 Millionen Euro.
Förderprogramm: Bessere Konditionen seit 2022
Das neue Wohnraumförderprogramm trat am 1.6.2022 in Kraft. Um das Angebot an sozial gebundenem Wohnraum zu erhöhen, wurde es attraktiver ausgestaltet. 2023 waren es – alle noch kurzfristig erfolgten Verstärkungen mit eingerechnet – nach Angaben des Ministerium insgesamt 534 Millionen Euro, die in die soziale Wohnraumförderung investiert wurden, 2022 standen 427 Millionen Euro zur Verfügung. In den fünf Jahren davor waren es jeweils 250 Millionen Euro.
Bei der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus wurde mit der Novelle der Festbetrag berücksichtigungsfähiger Baukosten pro Quadratmeter von 3.500 auf 4.000 Euro angehoben und mehr Geld sin Aussicht gestellt, wenn eine neue Sozialbindung für bereits bestehende Mietwohnungen begründet wird. Die mögliche Dauer der Sozialbindung sollte auf bis zu 40 Jahre erhöht werden.
Bauwirtschaft und DGB: Aufstockung der Fördermittel
Rufe nach einer Aufstockung der Förderung kamen von der Bauwirtschaft: Der erneute Bewilligungsstopp zeige die Unterfinanzierung dieses wichtigen Bereichs, teilte Hauptgeschäftsführer Thomas Möller mit. Wie in den Vorjahren müssten Antragsteller erneut lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um eine Förderzusage zu erhalten. In Zeiten von Wohnungsknappheit und hoher Mieten setze die Politik damit ein falsches Signal.
Der DGB Baden-Württemberg forderte ebenfalls mehr Fördergeld. "Bauwillige, die sozialen Wohnraum schaffen wollen, und Familien mit geringen Einkommen werden erneut auf das nächste Jahr vertröstet", so die stellvertretende Landeschefin Maren Diebel-Ebers. Viele würden ihre Pläne aufgeben. "So vergrößert sich die Wohnungsnot noch."
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