Das Thema Zuschuss oder Zuschüsse ist für alle wichtig, die investieren wollen - ob der Mandant nun in der Gründungsphase ist oder das Unternehmen bereits besteht. Warum ist das wichtig für Ihre Mandanten? Zuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Gelder. Der Mandant bekommt diese bei bestimmten Investitionsmaßnahmen aus Steuermitteln geschenkt.

Das heißt, der Mandant hat sofort einen wirtschaftlichen Vorteil, wenn er Zuschüsse nutzt. Bei der Bank bekommt er Kredite, die zurückgezahlt werden müssen. Bei den Förderstellen (Landesförderinstitute bzw. Förderbanken die Zuschussprogramme führen) bekommt er Zuschüsse und die müssen nicht zurückgezahlt werden (außer es wurden bei der Beantragung Fehler gemacht).

Die Förderstellen wiederum haben Steuermittel und andere (eigene) finanzielle Ressourcen, die diese wirtschaftspolitisch einsetzen. Geregelt ist das Ganze, also wer Förderkredite und Kredite vergeben kann und wer Zuschüsse gewähren kann, in der sog. Verständigung II (siehe oben)

Den "auszuzahlenden" Förderkredit erhält Ihr Mandant über die Hausbank, bzw. einer entsprechenden Bank. Hausbanken leiten Förderkredite "durch". Förderkredite gibt es von verschiedenen Stellen, aber primär sollen hier jetzt zunächst Zuschüsse betrachtet werden.

Den Investitionszuschuss bekommt Ihr Mandat nicht bei der Bank, sondern nur bei der Förderstelle, die ein Zuschussprogramm anbietet. Ein Investitionszuschuss kann z. B. für eine Energieeffizienzmaßnahme sein. Gerade für kleinere und mittlere Betriebe gibt es hier einen Zuschuss, der pro Maßnahme auf 100.000 EUR begrenzt sein kann. Sollte Ihr Mandant dort also Investitionen vornehmen wollen, hätten Sie als Fördermittelberater bzw. beauftragter Steuerberater vorher einen Antrag zu stellen, in dem die Maßnahme detailliert dargestellt wird. Dann reichen Sie als Steuerberater oder der Mandant selbst den Antrag bei der jeweiligen Förderstelle ein und wenn dann die Maßnahme vollendet ist, kann der Mandant auf den Zuschuss zugreifen, sofern ihm denn stattgegeben wurde. Hier ist wieder der Maßnahmenbeginn entscheidend!

Ein Investitionszuschuss kann z. B. auch für eine Erstbeschaffung einer Maschine für einen Betrieb sein. In bestimmten Regionen in Deutschland gibt es bis zu 30 % Zuschuss für derartige Investitionsgüter. Sollte Ihr Mandant also in eine Maschine im Wert von 400.000 EUR investieren, beträgt der Zuschuss bei 30 % 120.000 EUR. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist der Prozentsatz für bestimmte Investitionen ca. 20 %, in Rheinland-Pfalz kann der Zuschuss ca. 15 % sein, im Saarland kann der Zuschuss z. B. 10 % sein, in Thüringen bis zu 35 %, in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 25 %, in Nordrhein-Westfalen ist er bis zu 20 %.

Es gibt verschiedene Förderregionen in Deutschland, die bei Investitionen bzw. Innovationen von Unternehmen unterschiedlich bezuschusst werden. Das basiert wiederum auf wirtschaftspolitischen Gründen und Entscheidungen bzw. Verordnungen und Gesetzen. Das heißt, es werden bestimmte Regionen gefördert oder bestimmte Maßnahmen werden gefördert. Damit sind Investitionszuschüsse ein Steuerungselement, um bestimmte Investitionen durch die Unternehmen vor anderen Investitionen durchführen zu lassen.

Beim Projektzuschuss werden bestimmte Projekte bezuschusst. Das bedeutet, Ihr Mandant hat zum Beispiel eine Produktweiterentwicklung, eine Dienstleistungsweiterentwicklung, eine Prozessweiterentwicklung oder eine Neuentwicklung und diese läuft über bis zu 3 Jahre (das ist ein maximaler Förderzeitraum) und verursacht bei Ihrem Mandanten Kosten von 400.000 EUR. Der Projektzuschuss beträgt hier maximal 50 %. Dann beliefe sich der Projektzuschuss auf diesen Projektrahmen von 3 Jahren auf 200.000 EUR. Ihr Mandant könnte einen 200.000 EUR Zuschuss nutzen, plus 200.000 EUR eigene Mittel, so kommen letztendlich 400.000 EUR zusammen.

Der Projektzuschuss (Finanzmittel) wird nicht erst "produziert", wenn Ihr Mandant einen Antrag für sein Projekt schreibt (oder sie als Steuerberater schreiben den Antrag), sondern das Geld ist bereits "vorhanden", weil diese geförderte Maßnahme aus wirtschaftspolitischen Gründen gewollt ist.

Nutzen Sie als Steuerberater/Fördermittelberater also diese Fördermittel für Ihre Mandanten und verschaffen Sie damit Ihren Mandanten wirtschaftliche Vorteile. Auch hier gilt: ohne Antrag keine Förderung!

Bei Regionalzuschüssen ist es wie bei den Investitionszuschüssen. Bestimmte Regionen haben bestimmte Fördersätze für bestimmte Maßnahmen. Wenn Ihr Mandant zum Beispiel in Rheinland-Pfalz eine Erstinvestition für einen Betrieb tätigen will, dann kann es sein, dass er z. B. für die Maschinen mit Anschaffungskosten von 800.000 EUR, 20 % Zuschuss bekommt, das sind 160.000 EUR für Ihren Mandanten. Entsprechend ergibt sich bei einer Betriebserweiterung mit Kosten von 2 Mio. EUR und einem 20 %igen Fördersatz ein Zuschuss i. H. v. 400.000 EUR. Regionalzuschüsse gibt es nicht überall in Deutschland und der Umfang der möglichen finanziellen Förderung hängt von der geplanten Maßnahme...

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