Steuerberater, die das Beratungsfeld Fördermittelberatung anbieten wollen, sehen sich einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten "ausgesetzt".

Was sind Fördermittel, was sind Beihilfen oder was sind Subventionen? Oft liest man auch "Fördermittel" und es heißt "Förderkredite". Es gibt keine umfassende gesetzliche Definition bzw. ist diese nicht eindeutig.

Aber: Es gibt seitens des EU-Vertrages eine Definition, die als Kern betrachtet werden sollte und sich über den Begriff "Beihilfen" definiert: Beihilfen sind wirtschaftliche Vorteile, die ein Mitgliedstaat einem Unternehmen oder einem bestimmten Unternehmenskreis ohne bzw. aufgrund einer nicht marktmäßigen / adäquaten Gegenleistung aus staatlichen Mitteln einräumt. Die Form des Vorteils ist völlig gleichgültig.

Es können somit

  • Zuschüsse (Innovation, Tilgung, Regional, Projekt, Investition)
  • Zinszuschüsse,
  • Darlehen,
  • Bürgschaften,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Überlassung von Grundstücken,
  • Lieferung von Gütern,
  • steuerliche oder steuerähnliche Befreiungen,
  • Kapitalzuführungen,
  • Übernahme von Verlusten
  • etc.

sein, soweit diese unterhalb der Marktbedingungen gewährt werden.

An dieser Stelle kann man ableiten, dass alle staatlichen Maßnahmen zugunsten eines Unternehmens bzw. Unternehmenskreises, die auch nur den Verdacht eines finanziellen Vorteils in sich bergen, in den Bereich der Beihilfen fallen.

Was sind Fördermittel?

Der Begriff "Fördermittel" ist kein klarer Begriff im juristischen oder betriebswirtschaftlichen Sinne. Die aktuell verwendete Definition der Bundespolitik lautet: "Fördermittel sind finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung, die zweckgebunden in Form einer Projektförderung zur Erreichung politischer Zielsetzungen im Rahmen der eigenen Aufgaben des Empfängers ausgereicht werden."[1]

Somit sind Fördermittel: Zuschüsse, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen! Ihnen fällt hierbei auf, dass einiges an Begriffen fehlt, die man im Allgemeinen als Fördermittel bezeichnet. Das, was fehlt, sind die unbaren Förderungen und die Begünstigungen in verschiedenen Bereichen der Steuern (z. B. Umsatz-, Stromsteuer), aber auch der gesamte Kreditbereich! Somit gehören die geförderten Kredite (eigentlich) nicht zu den Fördermitteln – aber zu den Beihilfen!

Was ist denn der Kreditbereich bzw. was sind die Förderkredite – die ja eigentlich nicht zu den Fördermitteln gezählt werden!? Ein Förderkredit ist ein billiges Bankdarlehen. Dieses Darlehen ist im Allgemeinen genauso zu besichern, wie jedes andere Bankdarlehen auch. Einer der Vorteile eines Förderkredites ist die günstige Kondition, die durch die Bonität der Förderbanken entsteht und über die "Hausbank" an das Unternehmen "durchgeleitet" werden kann. In manchen Regionen oder bei der Schaffung oder Erhaltung (neuer) Arbeitsplätze kann es zusätzlich zu Zinszuschüssen für den Förderkredit des Unternehmens kommen, die dann den bereits geförderten Förderkreditzins nochmal reduzieren. Aktuell sind aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen auch noch Tilgungszuschüsse zu den Förderkrediten gekommen – was dann ja eigentlich ein Zuschuss ist. (Dazu an anderer Stelle mehr.) Förderkredite sind oftmals mit tilgungsfreien Jahren ausgestattet und können auch endfällig vereinbart werden. Es gibt dabei Laufzeiten bis zu 30 Jahren und die Förderkredite sind mit anderen Förderungen (z. B. Zuschuss) kombinierbar.

Wieder zurück zu den Fördermitteln: Den Zuschuss kann man definieren, und zwar: Ein Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung. Das können somit Barmittel, Güter oder Dienstleistungen sein. Der Zuschuss ist ein Betrag, den jemand erhält, um ihm bei der Finanzierung einer Sache zu helfen.

Hier gibt es den Gründungszuschuss, den Lohnkostenzuschuss, den Projektkostenzuschuss und den Regionalzuschuss. Zuschüsse sind also Beihilfen und gehören auch zu den Fördermitteln!

Als zuschussähnlich bezeichnen wir die Zulage. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch für den Antragsteller. Die Zulage nimmt somit eher eine Sonderstellung ein, da ein Rechtsanspruch eher ungewöhnlich ist. Neben der Zulage gibt es noch die Steuervergünstigungen, die Ausnahmen beim Umfang einer Steuer oder der Steuerpflicht (z. B. Stromsteuer) bieten.

Im Sinne der Definition einer Subvention muss es sich um den Verzicht einer Erhebung einer Steuer handeln. Dieser Verzicht kann teilweise oder vollständig sein. Eine Verschiebung einer Besteuerung (vorgezogene Abschreibung) ist keine Steuerbegünstigung in diesem Sinne.

… und was sind Subventionen?

Blick man in den Ursprung des Wortes und nutzt Latein für die Ableitung, ergibt sich das Wort "subvenire". Es bedeutet "zu Hilfe kommen".

Schauen wir uns bei der Definition "Subventionsbetrug" in § 264 StGB den Absatz 7 an: (1) Subventionen im Sinne dieser Vorschrift ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unte...

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