In welchem Rahmen findet die Fördermittelberatung statt, bzw. wer hat geregelt, welche Förderorganisation, welche Förderprogramme verwaltet, das Geld zur Verfügung stellt und die Richtlinien erstellt?

Was sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die der Steuerberater auf jeden Fall kennen und wissen muss und auch zu berücksichtigen hat?

 
Wichtig

Förderprogramme werden meist nicht von Banken angeboten

Zuerst ist für den Steuerberater wichtig zu wissen, dass die meisten der über 5.100 Förderprogramme nicht (!) bei den klassischen Banken und Sparkassen beantragt werden können. Für viele Mandaten ist dies eine neue Erkenntnis und erklärt auch, warum das Thema Fördermittelberatung in den meisten Fällen falsch angefangen wird.

Bei den klassischen Banken sind deutschlandweit max. ca. 200 (!) Förderprogramme nutzbar. Die eigentlichen Zuschussprogramme sind bei den über 100 Förderorganisationen zu beantragen, die jeweils für sich die Förderprogramme verwalten. Hinzu kommen die europäischen Förderprogramme, die über ein online Portal der EU beantragt werden können.

Stabilitäts- und Wachstumsgesetz

Grundlage für Beihilfen, Subventionen und öffentlicher Förderungen ist unter anderem das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, das die sog. Finanzhilfen erläutert – oftmals auch als Subventionen bezeichnet.

§ 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StabG): Unter Finanzhilfen werden Geldleistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verstanden, die privaten Unternehmen und Wirtschaftszweigen zugutekommen. Der Subventionsbegriff des Bundes konzentriert sich entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf Leistungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige.

§ 12 StabG nennt als Finanzhilfen insbesondere Bundesmittel für Anpassungs-, Erhaltungs- und Produktivitätshilfen an Betriebe und Wirtschaftszweige. Die Deutung der Begriffe, die Verwendung, die Nutzung auf den verschiedenen Ebenen (Deutschland, Europäische Union) ist nicht immer eindeutig geregelt, bzw. manchmal schwammig beschrieben. Es kommt auf den individuellen Zusammenhang der geplanten Maßnahme an und wer welches Förderprogramm führt und wie diese Förderstelle die einzelnen Definitionen auslegt.

Verständigung II

Bei den sog. Hausbanken, bei den Geschäftsbanken, Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken in der Stadt oder Region des Mandanten, oder bei Ihren Kreditinstituten bekommen die Mandanten keine Zuschussmittel zu den geplanten Investitionen. Wenn Ihre Mandanten etwas planen, wenn diese in etwas Neues investieren möchten, dann hören Ihre Mandaten vielleicht immer von Fördermitteln und Förderkrediten und dann fragen Sie sich: "Ja, aber meine Bank hat gar keine Zuschüsse, wo kommt das dann her?"

Der Grund, dass die klassischen Banken keine Zuschussmittel vergeben, liegt unter anderem in einer Verordnung mit dem Titel "Verständigung II". Natürlich auch deswegen, weil eine klassische Bank keine Finanzmittel hat, die verschenkt werden können. Würde eine Bank Finanzmittel verschenken und würde die Bank deswegen irgendwann nicht mehr genügend Kapital haben, müsste grundsätzlich eine Lastenübernahme stattfinden. Die Lastenübernahme wird nur noch für spezielle Förderstellen gegeben und dies ist unter anderem in der Verständigung II geregelt.

Es gibt neben den klassischen Banken hunderte Förderstellen in Deutschland. Dort gibt es auf Antrag unterschiedliche Förderprogramme, die wiederum Zuschussmittel enthalten. Diese Mittel stammen aus Steuereinahmen in Deutschland.

Verständigung II: Hintergrund

Im Jahr 2002 hat sich die Europäische Union mit Deutschland darauf geeinigt, wer Zuschussmittel in Deutschland vergeben darf, wer Lasten ausgleicht und wer nicht. Dies wurde in einer Verordnung, der sogenannten "Verständigung II" vereinbart. Darin haben Deutschland und die Europäische Union vereinbart, welche Geschäftsprozesse Sparkassen, Landesbanken und Banken durchführen können und wer für was haftet und wie Lasten bedient werden. Im allgemeinen Geschäftsverkehr müssen Banken aus ihrem eigenen Ertrag ihre Kosten tragen und sich für die Zukunft aufstellen. Der Staat soll nicht für diese Geschäfte haften. Das war bis dahin nicht immer so. Bis zur "Verständigung II" hätte eine Sparkasse insolvent hätte gehen können und der Staat hätte für den Ausfall automatisch mitgehaftet. Das betrachtete die EU als wettbewerbswidrig und als Konsequenz daraus ist die "Verständigung II" entstanden.

"Verständigung II": Was wird reguliert.

Die Banken machen das Kreditgeschäft und speziell dafür initiierte Förderinstitute bedienen das Zuschussgeschäft. Das heißt, wenn der Steuerberater für den Mandanten bei einem Förderinstitut des Landes nach Zuschüssen sucht, wird er wahrscheinlich eher dort fündig, kann aber dort wiederum kein klassisches Geschäftskonto eröffnen.

Für Investitionszuschüsse kann der Mandant oder Steuerberater auch keinen Antrag bei der Bank stellen, sondern die Anträge werden bei den Förderinstituten gestellt. Bei Tilgungszuschüssen kann es Förderprogramme geben, die der Mandant über ...

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