Die Einsparpotenziale in Wohnungen sind bei der Wärme deutlich höher als bei der Elektrizität. Neue rechtliche Normen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) flankieren das. Zudem wurden Förderungen vereinfacht und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst.
Die BEG gliedert sich auf in mehrere Maßnahmenkomplexe: Einzelmaßnahmen (BEG EM), wozu auch der Wechsel von Heizsystemen gehört, Neubauten und Komplettsanierungen bei Wohngebäuden (BEG WG) und bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG). Bisher galten dafür das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), beide sind nun obsolet. Hinzu kommt noch die Energieberatung für Wohngebäude (EBW), sie wird mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % gefördert.
Damit erfüllt die BEG im Förderbereich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), beide von 2020. Bis zum 1. Juli 2021 galt die BEG nur für Einzelmaßnahmen. Seit diesem Zeitpunkt schließt sie auch Neubauten und Komplettsanierungen mit ein. Generell wurde die Förderung gestrafft. Das Bundesamt für Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun nur noch für Zuschüsse zuständig, die Förderbank KfW nur für Kredite inklusive Tilgungszuschüsse.
Bei geförderten Maßnahmen kann nun der ...
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