Dipl.-Finw. Jens Herkens[*]

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Im ersten Teil dieses Beitrages (Herkens, GmbH-StB 2021, 315) wurden die Voraussetzungen der Option und deren unmittelbare Folgen dargestellt. Der vorliegende zweite Teil beschäftigt sich mit der laufenden Besteuerung der optierenden Gesellschaft und deren Gesellschafter sowie mit den Auswirkungen der Rückoption.

[*] Der Autor ist beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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