Rz. 121

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

§ 3 Nr 2 EStG befreit eine Reihe von Leistungen zur Unterstützung bei einem Arbeitsplatzverlust sowie zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, vor allem durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Existenzgründung. Vgl dazu insbesondere > Arbeitsförderung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Wintergeld.

 

Rz. 122

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Ebenso wie steuerfreie Leistungen iSd § 3 Nr 1 EStG sind Leistungen nach § 3 Nr 2 EStG auch dann steuerfrei, wenn sie von einem Träger mit Sitz in der EU/EWR oder der > Schweiz geleistet werden und diese Leistungen den in § 3 Nr 2 EStG genannten vergleichbar sind.

 

Rz. 123

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffer einstweilen frei.

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