1. Steueraufkommen

 

Rz. 3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Trotz mehrfacher Entlastungen durch den Gesetzgeber steigt das Steueraufkommen insgesamt weiter an. Für die nachfolgenden Steuerarten (sowie den > Solidaritätszuschlag) ergab sich während der letzten Jahrzehnte folgende Entwicklung (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de, Entwicklung der Steuereinnahmen; ab 1990 ist das Steueraufkommen im > Beitrittsgebiet in der Tabelle enthalten):

 
Jahr Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer
  (in Mrd EUR) (in Mrd EUR) (in Mrd EUR) (in Mrd EUR)
1960 4,1 4,5 3,3 7,5
1970 17,9 8,1 4,4 13,6
1980 57,0 18,8 10,9 27,0
1990 90,8 18,6 15,3 39,8
2000 135,7 12,2 23,5 107,1
2005 118,9 9,7 16,3 108,4
2010 127,9 31,2 12,0 180,0
2015 178,9 48,6 17,9 209,9
2020 209,3 59,0 24,3 219,4
2021 218,4 72,3 42,1 250,8
 

Rz. 4

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Tabelle unter > Rz 3 zeigt, dass das Aufkommen an > Lohnsteuer im Laufe der Jahre erheblich gewachsen ist. Am Gesamtsteueraufkommen hatte die Lohnsteuer einen Anteil in 1960 von 11,8 %, in 1970 von 22,8 %, in 1980 von 30,6 %, in 1990 von 31,9 %. Danach ist allerdings ein leichter Rückgang erkennbar, in 2000 lag der Anteil bei 29 %, in 2010 bei 24,11 % und in 2020 bei 30,7 %. In 2021 betrug das Lohnsteueraufkommen 28,7 % des Gesamtsteueraufkommens. Die Lohnsteuer bringt damit für den Fiskus neben der Umsatzsteuer den größten Ertrag.

 

Rz. 5

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Das Anwachsen des Aufkommens aus der Lohnsteuer im Verhältnis zur veranlagten Einkommensteuer bedarf allerdings einer Korrektur, denn das Aufkommen an Einkommensteuer wird durch die den ArbN im Wege der Veranlagung erstattete Lohnsteuer gemindert. Dadurch werden das Lohnsteueraufkommen tendenziell zu hoch und das Einkommensteueraufkommen zu niedrig ausgewiesen. Außerdem mindert die Altersvorsorgezulage das Aufkommen (> Rz 27).

2. Steuer- und Abgabenquote

 

Rz. 6

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Mit den steigenden Bezügen der ArbN haben sich auch die Lohnsteuerlast und die Abgabenbelastung von 1960 bis heute stark verändert, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022).

a) Ledige Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (Steuerklasse I/0)

 
Jahr durchschnittlicher Jahresarbeitslohn Steuerbelastung
einschließlich SolZ
Sozialabgaben insgesamt (ArbN-Anteil) Abgabenbelastung insgesamt verfügbares Einkommen
  (in EUR) (in %) (in %) (in %) (in EUR) (in %)
1960 3 144 10,2 12,2 22,4 2 439 77,6
1970 7 076 15,0 13,2 28,2 5 080 71,8
1980 15 180 16,9 16,2 33,1 10 151 66,9
1990 21 479 16,8 17,7 34,5 14 063 65,5
1995 24 031 19,1 19,6 38,8 14 712 61,2
2000 25 479 17,9 20,6 38,5 15 660 61,5
2005 26 524 15,3 21,6 36,9 16 749 63,7
2010 27 997 13,8 20,5 34,3 18 405 65,7
2015 32 524 14,6 20,5 35,1 21 118 64,9
2020 36 213 14,3 20,1 34,4 23 738 65,6
2021 37 483 13,6 20,2 33,8 24 816 66,2
2022 38 728 13,6 20,3 33,9 25 583 66,1

b) Verheiratete Arbeitnehmer, mit 2 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/2)

 
Jahr durchschnittlicher Jahresarbeitslohn Steuerbelastung
einschließlich SolZ
Sozialabgaben insgesamt (ArbN-Anteil) Abgabenbelastung insgesamt verfügbares Einkommen (einschließlich Kindergeld)
  (in EUR) (in %) (in %) (in %) (in EUR) (in %)
1960 3 144 0,0 12,2 12,2 2 761 87,8
1970 7 076 7,8 13,2 21,1 5 636 79,6
1980 15 180 10,3 16,2 26,5 12 075 79,5
1990 21 479 6,9 17,7 24,7 17 193 80,0
1995 24 031 5,5 19,6 25,2 19 210 79,9
2000 25 479 5,4 20,6 26,0 22 161 87,0
2005 26 524 3,4 21,3 24,7 23 658 89,2
2010 27 997 4,2 20,2 24,4 25 565 91,3
2015 32 524 5,6 20,2 25,9 28 628 88,0
2020 36 231 5,5 19,9 25,3 32 535 89,8
2021 37 483 5,4 20,0 25,4 33 513 89,4
2022 38 728 5,5 20,0 25,5 34 103 88,1

Zu der vorstehenden Steuer- und Abgabenbelastung kommt bei vielen Stpfl noch die > Kirchensteuer hinzu. Nach 1995 haben besonders die Senkung der Steuerbelastung (> Lohnsteuertarif Rz 4) und die Erhöhung der > Kinderadditive zu einem Anstieg der verfügbaren Einkommen geführt. Die Tabelle zeigt freilich nur die durchschnittliche Belastung des Arbeitslohns an. Wegen des progressiven Verlaufs des > Lohnsteuertarif steigt die Steuerbelastung bei einer Gehaltserhöhung überproportional an (> Grenzsteuersatz).

 

Rz. 7

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die volkswirtschaftliche Steuerquote – das ist die Verhältniszahl der kassenmäßigen Steuereinnahmen zum nominalen Bruttoinlandsprodukt – ist in der langfristigen Entwicklung relativ stabil. Sie schwankt zwischen 1960 und 2020 nur zwischen 21,1 und 23,8 % des BIP, zuletzt lag sie im Jahr 2020 bei 23,0 % (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 1.1.1).

Die volkswirtschaftliche Abgabenquote setzt sich aus der volkswirtschaftlichen Steuerquote und der Sozialbeitragsquote zusammen. Sie stellt das Verhältnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zum nominalen Bruttoinlandsprodukt dar. In der langfristigen Betrachtung hat sich die Abgabenquote wegen der gestiegenen Beiträge für die sozialen Sicherungssysteme – aufgrund der wirtschaftlichen und demografischen Lage sowie der deutschen Einheit – spürbar erhöht. Sie stieg von 33,4 ...

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