Rz. 26

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die staatlich geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorge, die sogenannte > Riester-Rente, hatte zunächst zunehmend an Bedeutung gewonnen. Seit ihrer Einführung in 2002 ist die Zahl der Verträge inzwischen auf über 16 Mio (in 2021) angewachsen. Nach einem zunächst starken Anstieg der Verträge, waren diese in den letzten Jahren jedoch rückläufig. Außerdem ist zu bedenken, dass nach Schätzungen des BMAS etwa 20 bis 25 % der Verträge ruhen. Die nachfolgend genannten Zahlen zur Verteilung auf die einzelnen Anlageformen umfassen nur die im Rahmen der privaten Altersvorsorge abgeschlossenen Riester-Verträge, nicht hingegen solche, die der betrieblichen Altersvorsorge zuzurechnen sind (Quelle: www.bmas.de, Statistik zur privaten Altersvorsorge):

 
Stand
Ende
Versicherungsverträge
(in Tsd)
Banksparverträge
(in Tsd)
Investmentfondsverträge
(in Tsd)
Wohn-Riester/Eigenheimrente
(in Tsd)
Gesamt

(in Tsd)
2001 1 400       1 400
2002 3 047 150 174   3 371
2003 3 486 197 241   3 924
2004 3 660 213 316   4 190
2005 4 797 260 574   5 631
2010 10 380 703 2 815 460 14 359
2015 10 996 804 3 125 1 564 16 489
2020 10 687 592 3 297 1 793 16 369
2021 10 672 546 3 263 1 730 16 211
 

Rz. 27

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Für diese Verträge können Altersvorsorgezulagen (Grund- und Kinderzulage nach §§ 84, 85 EStG) bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden (> Private Altersvorsorge Rz 30). Die Zulagen werden aus dem LSt-Aufkommen gezahlt und mindern demzufolge das Aufkommen der LSt für den Bund, die Länder und Gemeinden. Im Rahmen der regelmäßigen Steuerschätzung werden die Altersvorsorgezulagen jeweils neu und aktuell geschätzt. Die Höhe der ausgezahlten bzw erwarteten Altersvorsorgezulagen (Quelle und Stand: Steuerschätzung Oktober 2022) ergibt sich aus folgender Übersicht:

 
Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
in Mio EUR 2 287 2 556 2 410 2 650 2 800 2 970 3 150 3 330 2 321 2 217 2 220 2 270
 

Rz. 28

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Der die Zulagen ergänzende Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG; > Private Altersvorsorge Rz 70) senkt unmittelbar das Aufkommen der Einkommensteuer. Die entstehenden Steuermindereinnahmen liegen im Jahr 2022 voraussichtlich bei knapp 0,7 Mrd EUR (vgl 28. Subventionsbericht, > Rz 16).

Das Gesamtvolumen der Riester-Förderung ergibt sich folglich als Kombination dieser beiden Fördermöglichkeiten. Es liegt zurzeit relativ konstant bei knapp 3 Mrd EUR.

 

Rz. 29

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffer einstweilen frei.

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