Rz. 3

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Trotz mehrfacher Entlastungen durch den Gesetzgeber steigt das Steueraufkommen insgesamt weiter an. Für die nachfolgenden Steuerarten (sowie den > Solidaritätszuschlag) ergab sich während der letzten Jahrzehnte folgende Entwicklung (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de, Entwicklung der Steuereinnahmen; ab 1990 ist das Steueraufkommen im > Beitrittsgebiet in der Tabelle enthalten):

 
Jahr Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer
  (in Mrd EUR) (in Mrd EUR) (in Mrd EUR) (in Mrd EUR)
1960 4,1 4,5 3,3 7,5
1970 17,9 8,1 4,4 13,6
1980 57,0 18,8 10,9 27,0
1990 90,8 18,6 15,3 39,8
2000 135,7 12,2 23,5 107,1
2005 118,9 9,7 16,3 108,4
2010 127,9 31,2 12,0 180,0
2015 178,9 48,6 17,9 209,9
2020 209,3 59,0 24,3 219,4
2021 218,4 72,3 42,1 250,8
 

Rz. 4

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Tabelle unter > Rz 3 zeigt, dass das Aufkommen an > Lohnsteuer im Laufe der Jahre erheblich gewachsen ist. Am Gesamtsteueraufkommen hatte die Lohnsteuer einen Anteil in 1960 von 11,8 %, in 1970 von 22,8 %, in 1980 von 30,6 %, in 1990 von 31,9 %. Danach ist allerdings ein leichter Rückgang erkennbar, in 2000 lag der Anteil bei 29 %, in 2010 bei 24,11 % und in 2020 bei 30,7 %. In 2021 betrug das Lohnsteueraufkommen 28,7 % des Gesamtsteueraufkommens. Die Lohnsteuer bringt damit für den Fiskus neben der Umsatzsteuer den größten Ertrag.

 

Rz. 5

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Das Anwachsen des Aufkommens aus der Lohnsteuer im Verhältnis zur veranlagten Einkommensteuer bedarf allerdings einer Korrektur, denn das Aufkommen an Einkommensteuer wird durch die den ArbN im Wege der Veranlagung erstattete Lohnsteuer gemindert. Dadurch werden das Lohnsteueraufkommen tendenziell zu hoch und das Einkommensteueraufkommen zu niedrig ausgewiesen. Außerdem mindert die Altersvorsorgezulage das Aufkommen (> Rz 27).

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