Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Es ist geplant und von der Bundesregierung in 2023 beschlossen worden, ab 2025 die sog Kindergrundsicherung einzuführen, unter der mehrere bisher bestehende Sozial- und Transferleistungen für Kinder zusammengeführt und ihre Beantragung vereinfacht werden soll.

Ob und wenn ja, in welcher Form dies Auswirkungen auf die hier dargestellten steuerlichen Regelungen haben wird, wird sich im Laufe des Jahres 2024 im Zuge des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens entscheiden.

Vgl > Kinderadditive für eine Übersicht zu bestehenden steuerlichen Vergünstigungen und sozialen Leistungen für Kinder.

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