Kindergrundsicherung: Entwurf für Herbst 2023 geplant

Im Herbst 2023 soll es einen fertigen Gesetzentwurf zur sogenannten Kindergrundsicherung geben. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte die Eckpunkte bereits Anfang des Jahres bekannt geben.

Die Ampelregierung will in der neuen Kindergrundsicherung diverse Familienleistungen wie das Kindergeld bündeln. Ziel der Reform ist es, dass Familien künftig einfacher von Leistungen profitieren können, die sie bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden in vielen Fällen gar nicht erst beantragen.

Einführung eines Garantie- und Zusatzbetrags

Zu diesem Zweck soll das derzeitige Kindergeld zu einem «Garantiebetrag» weiterentwickelt werden, der wie bisher auch nach der Geburt eines Kindes beantragt werden kann. Daneben soll es einen Zusatzbetrag geben, der sich am Einkommen der jeweiligen Familie orientiert.

Abbau bürokratischer Hürden

Um bürokratische Hemmnisse abzubauen, sollen Familien laut Paus künftig benachrichtigt werden, wenn sie neben dem regulären Betrag auch Anspruch auf die einkommensabhängige Leistung haben. Dazu will die Bundesregierung einen sogenannten «Kindergrundsicherungs-Check» einführen. Der digitale Mechanismus solle die Anspruchsberechtigung prüfen und den Familien anschließend direkt mitteilen, ob ein Anspruch besteht, erklärte Paus. «Das Entscheidende wird sein, dass das Verfahren digital und möglichst einfach ist und keine Hürden aufbaut.» Ganz ohne Anträge werde es aber auch bei der Kindergrundsicherung in Zukunft nicht gehen.

Inkrafttreten für 2025 vorgesehen

Es handele sich um eine komplexe Reform, die in ihrer Dimension mit der Einführung des Hartz-IV-Systems im Jahr 2005 vergleichbar sei, betonte die Ministerin. Den fertigen Gesetzentwurf müssten ab Herbst sowohl Bundestag als auch Bundesrat absegnen. Das könne sich bis 2024 hinziehen. Erste Auszahlungen strebe die Bundesregierung ab 2025 an.

dpa
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