Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Der unabhängige Inselstaat im Süd-Pazifik ist assoziiert mit Neuseeland. Gleichwohl ist das DBA mit Neuseeland nach seinem Art 3 Abs 1 Buchst a nicht anwendbar. Es gibt kein DBA, sondern lediglich ein Abkommen über den Informationsaustausch (vgl Gesetz vom 24.06 2013, BGBl 2013 II, 665 = BStBl 2017 I, 289). Deshalb ist der ATE anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung > Ausland Rz 25 ff. Der Staat gehört zur Ländergruppe 2 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland) für Luxemburg. Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 21.12.2017, BStBl 2018 I, 64).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge