Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Ein DBA mit dem ostafrikanischen Binnenstaat besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung lokaler Steuern > Ausland Rz 25 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Das Land gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Zum > Kaufkraftausgleich vgl BMF vom 14.01.2019, BStBl 2019 I, 59.

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