Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Ihr sind die Landesagenturen für Arbeit und die örtlichen Agenturen für Arbeit nachgeordnet.

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Bundesagentur für Arbeit und ihre nachgeordneten Dienststellen sind ua zuständig für die > Arbeitsförderung nach dem SGB III. Außerdem obliegt ihnen als Familienkassen die Auszahlung von > Kindergeld Rz 9/5. Über die Auskunftspflicht der Agentur für Arbeit > Auskunftspflicht Rz 2 und 4; vgl § 3 SGB X.

Zu weiteren Hinweisen > Altersteilzeit, > Arbeitnehmerüberlassung Rz 103 ff, > Bundeszentralamt für Steuern, > Insolvenzgeld Rz 6, > Kinderfreibeträge Rz 56 ff, > Kindergeld, > Progressionsvorbehalt Rz 7 ff.

 

Rz. 3

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Entschädigungen für Lohnausfall an Mitglieder der Beratungs- und Spruchausschüsse der Arbeitsagenturen sind Einnahmen aus Nebentätigkeit, die > Arbeitslohn sind, wenn die Tätigkeit als Nebenpflicht aus einem Dienstverhältnis verrichtet wird (> Arbeitnehmer Rz 50 ff). Andernfalls werden sie ggf nur durch Veranlagung besteuert, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften, die dem Steuerabzug nicht unterlegen haben, insgesamt mehr als 410 EUR betragen (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 37 ff).

Zur steuerlichen Behandlung der nebenberuflichen Lehrtätigkeit > R 19.2 LStR und > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit. Außerdem > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten und > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Bundesagentur für Arbeit.

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