Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Ein allgemeines DBA mit dem auf der südostasiatischen Insel Borneo gelegenen Sultanat besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Über Amtshilfe wird verhandelt (BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31). Zur Vermeidung mehrfacher Besteuerung > Ausland Rz 25. Brunei gehört zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein Kaufkraftausgleich (BMF vom 14.01.2019, BStBl 2019 I, 59).

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