Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Ein DBA mit dem im südlichen Afrika gelegenen Binnenstaat besteht (noch) nicht; mit Stand vom 01.01.2019 befindet sich ein erstmaliges Abkommen in Verhandlung (vgl BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31).

Einstweilen ist der ATE anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der mehrfachen Besteuerung > Ausland Rz 25 ff. Botsuana gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich (BMF vom 14.01.2019, BStBl 2019 I, 59).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge