Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Ein DBA mit dem im südlichen Afrika gelegenen Binnenstaat besteht (noch) nicht; mit Stand vom 01.01.2019 befindet sich ein erstmaliges Abkommen in Verhandlung (vgl BMF vom 17.01.2019, BStBl 2019 I, 31).
Einstweilen ist der ATE anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der mehrfachen Besteuerung > Ausland Rz 25 ff. Botsuana gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich (BMF vom 14.01.2019, BStBl 2019 I, 59).
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