Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Zu Hinweisen auf steuerliche Begünstigungen der eigenen Aufwendungen eines ArbN für sog Vorsorgeaufwendungen ua > Private Altersvorsorge; > Sonderausgaben Rz 27 ff, > Sozialversicherung, > Vorsorgepauschale, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern.

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Wegen der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen des ArbG zur Sicherung des ArbN oder ihm nahestehender Personen im Alter oder bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod > Betriebliche Altersversorgung, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern und > Sozialversicherung, auch > Gehaltsumwandlung, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 42 ff, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 240–281. Zu Sonderfällen > Abgeordnete sowie > Altersteilzeit und > Arbeitszeitkonto.

 

Rz. 3

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Altersbezüge sind steuerlich vielfach begünstigt; ua > Altersentlastungsbetrag, > Renteneinkünfte, > Versorgungsbezüge. Zur gesetzlichen Entwicklung, insbesondere zum Alterseinkünftegesetz aus 2004 und dessen Bewertung, > Alterseinkünfte.

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