Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss die Steuerpflicht im Inland bzw. eine Steuerfreistellung nach einem DBA geprüft werden. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sog. 183-Tage-Schreiben, das die Verwaltung Ende 2025 in wichtigen Punkten geändert und ergänzt hat.