Heizungsgesetz mit weniger Pflichten: Das ist geplant
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der Ampel-Regierung. Die schwarz-rote Koalition will es reformieren und hat sich am 24.2.2026 auf Eckpunkte für die Novelle geeinigt.
Auf der Kippe steht vor allem die 65-Prozent-Regel in § 71 GEG. Demnach muss jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorschrift soll im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) gestrichen werden.
Die Bundesregierung soll bis Ostern, also Anfang April, einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft tritt, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz
Eigentlich sollte ein Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bereits Ende Februar 2026 vom Kabinett beschlossen werden, doch offensichtlich waren die Verhandlungen schwieriger als gedacht. Die CDU strebte eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an, die SPD wollte hingegen an der Vorgabe festhalten.
Auszüge aus dem GMG-Eckpunktepapier im Überblick:
- "Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir."
- "Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen."
- "Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern, ..."
- "Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe)."
- "Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben. Ab 1.1.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg bis 2040 legen wir in drei Schritten im Gesetz fest."
- "Mit einer moderaten Grüngasquote sowie einer Grünheizölquote setzen wir zusätzlich bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl an."
- "Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt."
- "Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt. Spielräume bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus."
- "Mit der Umsetzung der EPBD werden wir für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen auslösen."
- "Wir werden den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Gleichzeitig sollen die Wärmepreise für Kunden sowie Mieter fair und transparent sein und auf einem bezahlbaren Niveau liegen. Dazu werden wir die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novellieren."
Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (Stand 24.2.2026)
Wirtschaftsministerin Reiche: Förderung "zuschneiden"
Der Staat fördert bislang den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier könnte es zu Kürzungen kommen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) versprach Ende 2025 in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", dass die Förderung für den Heizungstausch wie gehabt weitergehen soll. "Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten." Die Bundesregierung fördere das mit zwölf Milliarden Euro sozial gestaffelt.
Ministerin Reiche wiederum deutete Einschnitte bei der Heizungsförderung an. Es werde künftig mehr Eigenverantwortung gefragt sein, sagte sie in einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin. Sie bekräftigte ihr Ziel, in der Energiepolitik insgesamt die Kosten zu senken und sie marktwirtschaftlicher auszurichten. Dazu gehöre, dass Fördermaßnahmen effizienter ausgerichtet, im Zweifel stärker zugeschnitten und auf Fälle reduziert werden, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme.
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen.
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GEG-Reform im Koalitionsvertrag
Die dritte GEG-Reform, die Anfang 2024 in Kraft trat, sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die sogenannte 65-Prozent-Regel gilt vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Für Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hauseigentümer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine klimafreundlichere Heizung einbauen.
Die Große Koalition aus Union und SPD will nun ein Gesetz auf den Weg bringen, das "technologieoffener, flexibler und einfacher" sein soll.
Im Koalitionsvertrag 2025 steht dazu im Wortlaut:
"Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen."
Im Zentrum der Kritik: § 71 GEG
Der § 71 GEG stand von Anfang an im Zentrum der Kritik. Der Paragraf sei extrem kompliziert, sagte etwa Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. "Er stellt in vielen Fällen eine Vorfestlegung für die Wärmepumpe dar."
Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft verlangten in einem gemeinsamen Appell zügig Klarheit. "Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich."
Verbändeappell "Zukunft Wärme Strategien, Kontinuität und Wandel" (PDF)
Streichung von Heizungsgesetz verfassungswidrig?
Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender des Vereins Klimaunion, warnte vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne Alternativen. Heilmann hatte 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt.
Detailänderungen seien möglich, um Regelungen unbürokratischer zu machen, so Heilmann, "aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen." Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hält eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes für "gefährlich".
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