Colours of law: Prominente Unterhaltsmuffel

Die Zahlung von Ehegatten- und Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt. Was (fast) allen einleuchtet, ist für prominente Zeitgenossen schon mal schwer nachzuvollziehen. Wer schon viel hat, will manchmal nichts abgeben, auch nicht für den eigenen Nachwuchs.

Nicht immer ist es leicht zu verstehen, wenn Prominente in die Schlagzeilen geraten, weil sie nicht bereit sind, zumindest finanziell  für ihre verlassenen Partner oder ihre Kinder zu sorgen. Von Roberto Blanco über Dieter Bohlen bis zu Mel Gibson - sie alle hatten schon Ärger mit den Gerichten wegen ihrer Unterhaltsverpflichtungen.

Ob die Unterhaltsberechtigten bei ihren Forderungen immer das rechte Maß finden oder manchmal auch maßlos überziehen, diese Frage darf allerdings mit Recht gestellt werden. Nicht selten dürfte die Verlockung siegen, Prominente für Unterhaltszahlungen mal richtig zur Kasse zu bitten.

Grundsatz: Der Leistungsfähigere muss zahlen

Bleibt die Familie zusammen, stellt sich die Frage nach dem Unterhalt in der Regel nicht. Sie stellt sich erst, wenn sich die Partner trennen oder eine Familiengemeinschaft erst gar nicht gegründet wurde. Prominente scheinen für die letzte Variante besonders anfällig zu sein. Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, dass finanzielle leistungsfähigere Ehepartner den anderen nach der Trennung zumindest für eine Übergangszeit – manchmal auch länger – finanziell unterstützt. Der Elternteil, der für ein gemeinsames Kind das alleinige Sorgerecht hat, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind in erster Linie durch seine Pflege- und Erziehungsleistung, den so genannten Naturalunterhalt. Der nichtsorgeberechtigten Elternteil ist in der Regel zur Erbringung des Barunterhalts verpflichtet. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle. Hiernach hat beispielsweise ein unterhaltspflichtiger Vater, der über ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen von 1.800 Euro verfügt unter Berücksichtigung des anteiligen Kindergeldes für ein achtjähriges Kind monatlich knapp 400 Euro zu zahlen.

Roberto Blanco: Widerstand bis zum Haftbefehl

Kinder von gut verdienen Prominenten kommen da in der Regel besser weg - sofern der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung bereit ist. Die Exfrau des Sängers Roberto Blanco hat ihrem Ex jahrelange Verletzungen der Unterhaltsverflechtung vorgeworfen. Im Herbst 2014 war der Sänger zur Zahlung rückständigen Unterhalts in Höhe von 151.557,05 Euro verurteilt worden. Entgegen einer Anordnung des Gerichts hatte der Sänger sich geweigert, Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben. Das zuständige Amtsgericht Kelheim soll deswegen sogar Haftbefehl gegen Blanco erlassen haben. Mit "Ein bisschen Spaß muss sein", wird er den  nicht ausräumen können.

Bohlen muss seinem Sohn den Klavierunterricht bezahlen

Dieter Bohlen hat sich ebenfalls gegen die nach seiner Meinung überzogene Unterhaltsforderung seiner Exfreundin Estefania Küster für den gemeinsamen Sohn Maurice gewehrt. Bohlen zahlte monatlich 1.000 Euro Unterhalt plus die Kosten der Krankenversicherung. Estefania, die mit ihrem Sohn auf Mallorca lebt, strebt für ihren Sohn aber nach Höherem. Sie wollte, dass Maurice eine Privatschule besucht und Bohlen die Zusatzkosten in Höhe von monatlich 525 Euro sowie die Kosten für den Klavierunterricht in Höhe von monatlich 115 Euro übernimmt. Das war dem Pop-Titanen entschieden zu viel. Das AG Tostedt hat in der nach zur Zahlung der Gesamtforderung verdonnert. Privatschule und Klavierunterricht seien in diesem Fall angemessen.

Udo Jürgens wehrte sich zurecht

Schlagzeilen machte auf die Weigerung des inzwischen verstorbenen Sängers Udo Jürgens, einen Vaterschaftstest vornehmen zu lassen. Eine Frau aus Südhessen behauptete, der Schlagersänger sei der Vater ihres Kindes. Nachdem Jürgens dann doch den Vaterschaftstest akzeptiert und dieser ein negatives Ergebnis hatte, behauptete die Frau, Jürgens habe beim Test geschummelt. Das zuständige OLG hat ihren erneuten Antrag dann aber zurückgewiesen (OLG Frankfurt, Beschluss v. 18. 4.2013,  UF 128/12).

Bei Mel Gibson ging es um ganz andere Summen

In den USA liegen die Verhältnisse anders als bei uns. Der Schauspieler Mel Gibson wehrte sich gegen die Unterhaltsforderung seiner Exfreundin Oksana Grigorieva für das gemeinsame, 21 Monate alte Kind. Vor dem zuständigen US-Gericht einigte sich Gibson mit seiner Ex auf eine Pauschalzahlung auf den Unterhaltsrückstand für das 21 Monate alte Kind in Höhe von 750.000 Dollar plus Zahlung des laufenden Unterhalts.

Die Lebenswirklichkeit von Promi-Kindern ist anders

Dass sieht bei der deutschen Normalbevölkerung anders aus. Der Mindestunterhalt gemäß § 1612 a BGB beträgt zurzeit für Kinder bis fünf Jahre 317 Euro monatlich, für Kinder im Alter von 6-11 Jahren 364 Euro, für Kinder von 12-17 Jahren 426 Euro monatlich. Zwar sind theoretisch alle Menschen vor dem Gesetz gleich, jedoch sind Kinder und ehemalige Partner von besonders reichen Menschen wohl doch etwas gleicher.

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Schlagworte zum Thema:  Unterhalt, Rechtsanwalt, Justiz, Juristen, Richter