Richtige Kommunikation über Gebühren

Anwälte kennen die Vor­ur­teile mancher Man­danten: „Für so wenige Zeilen soviel Geld“ etc. Nicht unter­schätzt werden sollte, dass Man­danten schon schlechte Erfah­rungen mit Kol­legen gemacht haben können. Auch Anwälte müssen ihre Leis­tungen „ver­kaufen“. Das erfor­dert auch den rich­tigen Umgang mit Man­danten, wenn es um die Gebühren geht.    

Anwälte können schon vor dem Gespräch mit dem Man­danten in Stan­dard­fällen vor­her­sehen, welche Ein­wände der Mandant vor­bringen wird/könnte. Gegen­ar­gu­mente können somit vor­be­reitet werden. Anwälte sollten Ein­wände des Man­danten als etwas Nor­males sehen und nicht als per­sön­li­chen Angriff.

Gebüh­ren­höhe

Gene­rell gelten die fol­genden Regeln, wenn der Mandant zu der Gebüh­ren­höhe Ein­wände vor­trägt:

  • Anwälte sollten zunächst auf­merksam und kon­zen­triert zu hören.
  • Der Mandant muss das Gefühl bekommen, dass er ernst genommen wird.
  • Vor­schnelle Unter­bre­chung des Man­danten sollten ver­mieden werden. Der Anwalt sollte ernst­haft prüfen, ob der Einwand zu den Gebühren berech­tigt ist, bzw. über­legen, was wirk­lich hinter den Worten des Man­danten stecken könnte: War er mit der Bear­bei­tung des Mandats unzu­frieden?
  • Anwälte sollten auch bei dem Thema höflich, ruhig, sach­lich und sicher auf­treten.

So können Anwälte z. B. den Gebüh­ren­auf­wand von Bera­tungs­leis­tungen recht­fer­tigen bzw. argu­men­tieren:

„Dieser Vertrag kostet Sie EUR … Dafür haben Sie aber den Vorteil, dass Sie bei etwaigen Strei­tig­keiten vor Gericht geeig­netes Beweis­ma­te­rial haben …“

„Mit der Erstel­lung des Ver­trags mini­mieren Sie Ihr Pro­zess­ri­siko dau­er­haft und dazu kommt, dass Sie bei Ihren Kunden und Lie­fe­ranten Pro­fes­sio­na­lität bekunden …“

„Wenn Sie die Kosten hoch­rechnen, die allein durch Folge- und Spät­schäden bei Pro­zessen ent­stehen, dann zahlt sich die umfas­sende Bera­tung für Sie doch bereits jetzt aus“.

Wei­ter­bil­dung

Anwälte können Semi­nare zum Thema „Kom­mu­ni­ka­tion“ für sich und ihre Mit­ar­beiter pro­blemlos als Betriebs­aus­gaben geltend machen (BFH, Urteil v. 28.8.2008, VI R 44/04).


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