Die drei Kernprozesse überprüfen und vereinfachen

Drei Kernprozesse in HR machen einen Großteil der Arbeit aus: Eintritt, Austritt und Vertragsänderung. Deswegen sollten diese so optimal wie möglich ablaufen – dies zu überprüfen ist ein guter Vorsatz für das kommende Jahr.

Kennen Sie das auch? Gerade die Kernprozesse in der Personalabteilung laufend eigentlich schon seit eh und je gleich ab, und es heißt: Das haben wir schon immer so gemacht. Dabei wäre es gerade gut, die drei wichtigen Kernprozesse in der Personalabteilung, also Eintritt, Austritt und Vertragsänderung (bei Versetzung, Arbeitszeit, Vergütung) genau unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob hier nicht doch noch Verbesserungspotenzial besteht.

Kernprozesse laufen abteilungsübergreifend

Diese Prozesse sind deswegen so entscheidend und Fehler dabei deshalb so gravierend, weil bei diesen Kernprozessen nicht nur verschiedene Kollegen aus der Personalabteilung beteiligt sind, sondern auch andere Abteilungen im Unternehmen (zum Beispiel Fachabteilung, Betriebsrat und gegebenenfalls noch weitere) involviert werden müssen. Dadurch ergeben sich viele Schnittstellen, bei denen Kommunikation, Information und Abstimmung sehr wichtig sind, damit diese Prozesse reibungslos funktionieren können. Nicht, dass es plötzlich heißt: Wer hat denn die Unterlagen von dem Bewerber, der am Empfang steht?

Gemeinsame Datenbasis hilft

Wenn Sie das auch kennen, sollten Sie sich für das kommende Jahr vornehmen, diese drei Kernprozesse genau zu analysieren, die einzelnen Schritte durchzugehen, die Schnittstellen zu bestimmen, daraus die nötige Kommunikation und Information abzuleiten und vielleicht auch eine Prozessbeschreibung zu erstellen. 

Ein großer Vorteil wäre dabei, eine gemeinsame Datenbasis zu haben, mit der alle arbeiten. Dann könnten die Prozesse schneller und reibungsloser ablaufen. Gerade im Recruiting hat man schließlich nicht mehrere Monate Zeit für die Besetzung einer vakanten Position. Gerade Onboarding ist aktuell im Fokus, weil die Fluktuation in der Probezeit hoch ist. Und beim Austritt muss man sich schon darauf vorbereiten, dass vielleicht nächstes Jahr schon die ersten Fälle kommen, die die Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes anwenden wollen.