Beschäftigte Rentner: Unternehmen setzen auf ehemalige Mitarbeite

Sie kennen die Interna und sind schneller eingearbeitet - immer mehr Unternehmen setzen auf ihre ehemaligen Beschäftigten. Wird die Nebenbeschäftigung von Rentnern durch die kommende Rentenreform vereinfacht?

Der Otto-Versand macht es vor: Eines der größten Versandhäuser der ersten Stunde in Deutschland, holt seine Rentner zurück. Ganz bewusst wird verstärkt um frühere Mitarbeiter geworben, die aus ihrem Ruhestand heraus wieder aktiv werden wollen. Ehemalige Fach- und Führungskräfte im Alter zwischen 65 und 75 Jahren werden projektbezogen oder in Arbeitsspitzen eingesetzt.

Vorteile für Arbeitgeber

Ein Vorteil ist naheliegend: die kurze Einarbeitungszeit. Denn die Senioren wissen, wie der Hase läuft. Und sie kennen das Unternehmen und seine Abläufe. Ein weiterer Vorteil ist, dass die älteren Beschäftigten mit eigenen Erfahrungen helfen können, den für einen Versandhandel überlebenswichtigen Verkaufsprozess auf die Konsumentengruppe der älteren Menschen abzustimmen.

Steigende Wertschätzung älterer Mitarbeiter

Zunehmend erkennen Arbeitgeber den Wert der älteren Mitarbeiter. Und für die Senioren ist es mit Sicherheit ein schmeichelhaftes Gefühl, wieder gefragt zu sein. Sicher ist nicht jeder begeistert davon, wieder ins Büro zu gehen. Doch eine Beschäftigung hält fit und bessert die Haushaltskasse auf. Aber gerade bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten sehen Rentner wie Arbeitgeber noch viel Potenzial zur Verbesserung der Situation.

Hinzuverdienstmöglichkeiten sind begrenzt

Denn unbegrenzt hinzuverdienen können Rentner erst, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Und die steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Wer allerdings bereits vor dem Regelrentenalter Rente bekommt, muss beim Nebenjob bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Und gerade in diesem Alter wollen sich viele noch nicht zur Ruhe setzen.

Derzeitige Regelungen lassen kaum Spielraum

Wenn die vorgezogenen Altersrenten (z.B. für langjährig Versicherte, wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder die Altersrente für Frauen) in voller Höhe gewährt werden, gilt eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von € 400,00. Wird dieser Verdienst überschritten, wird die Rente abhängig vom Hinzuverdienst nur in wenigen Fällen noch als Vollrente gezahlt. In den meisten Fällen wird sie vermindert als Teilrente gewährt – oder entfällt unter Umständen ganz.

Hinzuverdienstgrenze darf zweimal jährlich überschritten werden

Wie viel neben einer Teilrente hinzuverdient werden kann, hängt vom letzten Verdienst vor Rentenbeginn und den rentenrechtlichen Zeiten der letzten 3 Kalenderjahre ab. Zwar darf die individuell für den Rentner geltende Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr überschritten werden. Doch das ist schon alles an Zugeständnissen zur flexiblen Gestaltung.

Bringt die Rentenreform mehr Flexibilität?

Mit der zurzeit diskutieren und umstrittenen Rentenreform soll demnächst ein flexibleres Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze ermöglicht werden. Nach dem Gesetzentwurf sollen die neuen Regelungen ab 1.7.2013 gelten. Mit der "Kombirente" soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens vor dem Rentenbezug zu verdienen. Für die Berechnung der individuellen Obergrenze soll das Jahr mit dem höchsten Einkommen in den zurückliegenden 15 Jahren maßgeblich sein. Dazu wird einfach auf eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise abgestellt. Kommt es zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze, wird die Rentenhöhe centgenau angepasst.

Es kann also nicht mehr wie im derzeitigen Recht dazu kommen, dass die Rente über den eigentlichen Hinzuverdienst hinaus gekürzt wird. Der Einsatz älterer Menschen im Unternehmen würde so definitiv vereinfacht.