Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Flexi-Rente

Mario Scharf
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
  
Begriff

Die Flexi-Rente umfasst zahlreiche Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten zu fördern, bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für danach.

Seit 1.1.2017 besteht Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer demnach neben einer vorgezogenen Altersvollrente ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnimmt, bleibt zunächst ganz normal rentenversichert und erwirbt weitere Rentenanwartschaften. Zudem können durch einen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze weitere Rentenanwartschaften hinzukommen, wodurch die Rente noch zusätzlich aufgebessert wird.

Seit 1.7.2017 konnten Teilrente und Hinzuverdienst flexibler und einfacher als bisher miteinander kombiniert werden. Die zuvor bestehenden monatlichen starren Hinzuverdienstgrenzen entfallen zugunsten einer kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR. Abweichend hiervon galt in den Jahren 2020 bis 2022 eine höhere kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 44.590 EUR (2020) und 46.060 EUR (2021 und 2022). Wurde die für eine vorgezogene Altersvollrente maßgebliche Hinzuverdienstgrenze überschritten, kam es zu einer Teilrente mit einer stufenlosen Anrechnung des überschreitenden Hinzuverdienstes. In der Regel wurden aber nur 40 % des die Hinzuverdienstgrenze überschreitenden Betrags auf die Rente angerechnet. Nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze konnte weiterhin unbeschränkt hinzuverdient werden. Seit dem 1.1.2023 gelten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr bei einer vorgezogenen Altersrente, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft.

Weitere Änd...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.300
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    943
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    933
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    858
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    743
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    743
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    732
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    729
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    703
  • Jubiläumszuwendung
    689
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    674
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    668
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    646
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    629
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    596
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    578
  • Jubiläumsgeld
    571
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    567
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    537
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    530
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Erfolgreiche Personalarbeit: Praxishandbuch Personalmanagement
Praxishandbuch Personalmanagement

Alles, was Sie für Ihren Arbeitsalltag brauchen: Übersichtlich strukturiert orientiert sich das Buch am Arbeitslebens-Zyklus der Mitarbeitenden - von der Personalplanung und -gewinnung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen. Mit vielen Bespielen und konkreten Handlungsempfehlungen.


Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis: Verfahren
Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis: Verfahren

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. ...

4 Wochen testen

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren