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Studentenjobs und Praktika

Auswirkungen des Studentenjobs auf den Krankenversicherungsschutz


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Studentenjob und Krankenversicherungsschutz

Über einen versicherungspflichtigen Studentenjob wird der Krankenversicherungsschutz eines Studenten sichergestellt. Oft sind Studentenjobs aber versicherungsfrei in der Krankenversicherung. Für diesen Fall bieten sich hinsichtlich der Absicherung unterschiedliche Möglichkeiten.

Der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes ist für die Einschreibung an der Hochschule zwingende Voraussetzung. Bei Krankenversicherungsfreiheit es Studentenjobs bleibt es grundsätzlich bei dem vorherigen Versicherungsstatus. Das bedeutet, an der bisherigen Art und Form der Krankenversicherung ändert sich nichts.

Formen des Krankenversicherungsschutzes für Studenten

Für den Studenten sind während des Studiums folgende Formen der Krankenversicherung möglich:

  • Familienversicherung (aufgrund der Mitgliedschaft eines Elternteils oder des Ehegatten bei einer gesetzlichen Krankenkasse),
  • Versicherung als Student bei einer gesetzlichen Krankenkasse (wenn eine Familienversicherung nicht (mehr) möglich ist, zum Beispiel wegen Vollendung des 25. Lebensjahres für eine Familienversicherung über einen Elternteil),
  • Freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (wenn eine Versicherung als Student nicht mehr möglich ist, zum Beispiel wegen Vollendung des 30. Lebensjahres),
  • Private Krankenversicherung (bei Befreiung von der Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung).

Wirkung des Studentenjobs auf die Familienversicherung

Besonderheiten können sich durch eine krankenversicherungsfreie Beschäftigung im Hinblick auf eine Familienversicherung ergeben.
Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob oder kurzfristige Beschäftigung) ergeben sich zwar grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Familienversicherung. Allerdings ist die Höhe des Arbeitsentgelts durchaus bedeutsam.
Verfügt der Student neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung über weitere steuerrechtlich relevante Einkünfte ist zu prüfen, ob er die Einkommensgrenze der Familienversicherung überschreitet.
Diese Prüfung ist generell erforderlich, wenn Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs besteht. Die Familienversicherung besteht nur fort, wenn das Gesamteinkommen des Studenten 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2018 = 435 Euro) nicht überschreitet.
Da allerdings bei der Ermittlung des Gesamteinkommens die Werbungskosten bzw. die entsprechenden Pauschbeträge (2018 = 1.000 Euro/jährlich bzw. 83,33 Euro/monatlich) abzuziehen sind, wirkt sich eine solche Beschäftigung bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 518,33 Euronicht auf die Familienversicherung aus. Dabei dürfen allerdings keine weiteren anrechenbaren Einkünfte vorhanden sein.

Achtung: Wird die Gesamteinkommensgrenze überschritten, endet die Familienversicherung und es tritt Versicherungspflicht als Student ein.

Mehr ist manchmal weniger

Bei einer Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von beispielsweise 500 Eurokann der Student - wie bei einem Minijob mit 450 Euro- weiter familienversichert bleiben. Hinsichtlich der Beitragsbelastung fallen für den Arbeitgeber bei der Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 500 Euro lediglich 46,50 Euro (Rentenversicherungsbeitrag: 9,3 % von 500 Euro) an.
Bei einem Minijob mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450 Euro zahlt der Arbeitgeber hingegen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von (28 % von 450 Euro) 126 Euro. Die Arbeitgeberaufwendungen für das Arbeitsentgelt zuzüglich der zu leistenden Beiträge sind für den Arbeitgeber also bei einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 500 Euro niedriger als bei einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450 Euro. Das Nettoentgelt des Arbeitnehmers ist dann ebenfalls höher.

15 Kommentare
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NichtJurist

Sun Apr 13 12:59:05 CEST 2025 Sun Apr 13 12:59:05 CEST 2025

Liebes Haufe-Team,
mein Sohn absolvierte vom 01-AUG-2024 bis 16-DEZ-2024 ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum. Er erhielt als Gehalt mehr als 600 EUR/Monat. Dementsprechend würde ich keine beitragspflichtige Krankenversicherungspficht erwarten (siehe Abschnitt: Zwischenpraktikum). Dem widerspricht Ihr Beispiel: Praktikant 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 556 EUR monatlich (siehe: www.haufe.de/id/beitrag/praxis-beispiele-praktikant-3-vorgeschriebenes-zwischenpraktikum-ueber-556eur-monatlich-HI1629365.html).
MfG, Peter Schneider

e

erlangen301

Mon Jul 01 14:56:45 CEST 2024 Mon Jul 01 14:56:45 CEST 2024

Hello,

Ich habe einen Werkstudentenvertrag bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.). Ich habe vor Kurzem meine Masterarbeit fertiggestellt, aber noch keine offizielle Bestätigung von meiner Universität erhalten. Ich habe auch eine Studienbescheinigung bis zum 30.09. Wann endet mein Studentenstatus, wenn die offizielle Bestätigung meiner Abschlussarbeit kommt oder am Ende des Semesters? Kann ich meinen Werkstudentenvertrag, der am Ende des Semesters ausläuft, weiterführen? Ich habe Angst, dass mein Studentenstatus automatisch endet und mein Werkstudentenvertrag aufgehoben wird.

Danke für deine Antwort

A

Aa

Sun May 19 10:00:54 CEST 2024 Sun May 19 10:00:54 CEST 2024

Hallo. Ich habe auch eine Frage. Ich arbeite jetzt (seit 19. Mai 2024) als Werkstudent und erwarte, dass ich Mitte Juni mein Diplom bekomme. Ich habe meine Kündigung noch nicht eingereicht (4 Wochen). Wenn ich Ende Mai kündige und Mitte Juni mein Diplom bekomme, soll ich dann diese zwei weiteren Wochen meiner Kündigungsfrist weiterarbeiten oder soll ich aufhören, weil sich mein Werkstudentenstatus aufgrund meines Abschlusses automatisch ändert? Bitte helfen Sie mir bei dieser Frage. Übrigens habe ich kein Interesse daran, in diesem Unternehmen als Vollzeitangestellter mit einem Arbeitsvisum zu arbeiten, da ich bis zu meinem Abschluss ein anderes Vollzeit-Stellenangebot habe.
Lg

A

Anonym2020

Tue Apr 28 15:54:35 CEST 2020 Tue Apr 28 15:54:35 CEST 2020

Liebes Haufe-Team,
ich befinde mich noch bis noch bis 1.8.22 für insgesamt 3 Jahre in Elternzeit (unverheiratet und 34 Jahre). Ich absolviere aktuell ein Bachelorstudium und ab Oktober den Master. Wie verhält sich dies mit der gesetzlichen KV wenn ich noch in EZ bin, mein Arbeitsvertrag aber bereits endete und ich nur noch bis August Elterngeld erhalte?
Hätte es einen positive Einfluss (auf die Höhe des Beitrags), als studentische Aushilfe beschäftigt zu sein?

Vielen Dank und beste Grüße
Vielen Dank.

S

Selina Richter

Wed Oct 23 17:44:13 CEST 2019 Wed Oct 23 17:44:13 CEST 2019

Guten Tag liebe Haufe Redaktion,

Ich hätte zwei Fragen zu diesem Thema:

1. Geht eine Werkstudententätigkeit zwingend mit einem Gehalt von mehr als 450 Euro einher, oder kann auch beispielsweise ein Gehalt von 400 Euro im Monat eine Werkstudententätigkeit sein?

2. Welche Grenzen gelten für die Beihilfeberechtigung in der privaten Krankenversicherung? Ist es beispielsweise möglich einen Minijob mit 230 Euro und eine Werkstudententätigkeit von 460 Euro (oder für den Fall 400 Euro) zu haben, ohne diese Beihilfeberechtigung zu verlieren?
Beziehungsweise, welche Folgen ergeben sich aus diesem Fall (beziehungsweise seinen zwei Alternativen) allgemein für die Sozialversicherungen?

Vielen Dank im Voraus!

Tue Jan 30 11:18:26 CET 2018 Tue Jan 30 11:18:26 CET 2018

Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.

A

Alex Klein

Tue Feb 07 22:59:11 CET 2017 Tue Feb 07 22:59:11 CET 2017

Guten Tag,
in dem zugehörigen Video sprechen Sie von Arbeitsverhältnissen die ab dem 01.01.2017 aufgenommen werden. Gilt die neue 20-Stunden-Regel für unbefristete Jobs auch für bereits bestehende Verträge? Explizit: Dürfen also grundsätzlich bei unbefristeten Tätigkeiten nicht mehr als 20 Stunden am Wochenende oder Nachts während der Vorlesungszeit geleistet werden?

Noch eine spezielle Frage: Wie sieht das bei Schichtarbeit aus, die zwar vertraglich auf unter 20h / Woche festgelegt ist, aber sich der Dienstplan monatlich ändert. Es kann vorkommen, dass mal eine Woche 25 h anfallen, mal eine Woche nur 10 h. Vielen Dank!