Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2026
Die in der Arbeitslosenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze wird hingegen jedes Jahr angepasst.
Auswirkungen der neuen Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 1. Januar 2026 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die schrittweise Angleichung der Rechengrößen innerhalb der letzten Jahre gibt es bereits seit dem 1. Januar 2025 nur noch eine einheitliche BBG für die Rechtskreise Ost und West. Mehr dazu lesen Sie in unserer News "Wegfall der Rechtskreistrennung".
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze führt ab dem 1. Januar 2026 zu einer erhöhten finanziellen Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen.
2026 | 2025 |
BBG 8.450 Euro Beitragssatz ALV 2,6 % | BBG 8.050 Euro Beitragssatz ALV 2,6 % |
Arbeitgeberanteil 2026 | Arbeitgeberanteil 2025 |
8.450 Euro x 1,3 % = 109,85 Euro | 8.050 EUR x 1,3 % = 104,65 Euro |
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