Berliner Datenleck: Personaldaten von Verwaltungsmitarbeitern im Darknet
Das Land Berlin hat den Erpressungsversuchen einer kriminellen Hackergruppe nicht nachgegeben - nun stehen große Mengen Daten im Netz. Die Erpresser haben ihre Drohung wahrgemacht: Drei Wochen nach dem gravierenden Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung haben die Hacker in der Nacht auf Sonntag große Datenmengen veröffentlicht. Die große Sorge ist, dass die sensiblen Informationen nun etwa von Kriminellen ausgenutzt werden könnten. Was bekannt ist und welche Risiken es gibt.
Hackerangriff auf Berliner Verwaltung
Vom 7. bis zum 12. August verschafften sich Hacker unbemerkt Zugriff auf Teile des Berliner Landesnetzes und schöpften große Datenmengen ab. Betroffen waren die Senatsverwaltungen für Bauen und für Verkehr. Die Verwaltung bemerkte den Angriff erst am 14. August - und machte ihn drei Tage später öffentlich. Erst nach und nach kam aber heraus, welchen Datenschatz die Kriminellen erbeutet hatten: 1,44 Millionen Dateien mit einem Umfang von 5,8 Terabyte. Ein Terabyte entspricht rund 1.000 Gigabyte.
Die Hackergruppe Rhyside forderte ein Lösegeld von 30 Bitcoin - umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Dem gab der Senat nicht nach. Nach Ablauf ihres Ultimatums veröffentlichten die Hacker dann die Daten im Darknet. Damit ist ein Teil des Internets gemeint, der nicht auf herkömmliche Weise - etwa durch die üblichen Suchmaschinen - auffindbar ist. Nach Angaben des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die Kommunikation dort verschlüsselt, die Urheber von Inhalten sowie diejenigen, die darauf zugreifen, wollen möglichst anonym bleiben.
Personenbezogene Daten von Verwaltungsmitarbeitern betroffen
Ein umfassender Überblick ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch schwierig - es ist nicht einfach, die riesigen Datenmengen zu durchforsten. Nach Informationen des Chaos Computer Clubs befinden sich darunter etwa personenbezogene Daten von Verwaltungsmitarbeitern - Personalangelegenheiten, Arbeitszeugnisse, Notfallpläne.
Auch sicherheitsrelevante Daten von kritischer Infrastruktur veröffentlicht
Der «Tagesspiegel» berichtet, dass die Hacker auch Inhalte veröffentlicht hätten, die für die Sicherheit der Bundesrepublik und der Hauptstadt relevant seien. Den Angaben nach geht es etwa um Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke. Auch geheime Daten über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen, der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung, die die Verteidigung betreffen, sollen die Hacker geleakt haben.
Der «Spiegel» berichtet mit Verweis auf eine selbst durchgeführte Stichprobe, es seien zahlreiche Bundesbelange von der Cyberattacke betroffen. So befänden sich darin mehr als 550 Dateien zur Erweiterung des Kanzleramts, darunter Gutachten, Pläne und Stellungnahmen, etwa des Landeskriminalamts.
Reaktion der Berliner Behörden und der Bundesbehörden
Sie versuchen, sich einen Überblick über die veröffentlichten Daten zu verschaffen. «Derzeit führen die Sicherheitsbehörden eine intensive Datenprüfung durch», teilte der Berliner Senat am Freitagabend mit. «Auch IT-Forensiker im Auftrag des Landes Berlin untersuchen die veröffentlichten Daten mit Hochdruck.» Daraus würden «die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet» - was das konkret heißt, blieb offen. Das Land kündigte aber an: Wenn einzelne Betroffene identifiziert werden, würden diese «risikobasiert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben» informiert.
Zur Aufarbeitung hat der Senat außerdem eine zusätzliche Koordinierungsstelle unter der Leitung des Staatssekretärs für Digitalisierung, Florian Hauer, eingerichtet. Die Stelle solle die Sichtung und Bewertung der gestohlenen Daten koordinieren und die beiden betroffenen Senatsverwaltungen dabei unterstützen, betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu informieren und zu beraten.
Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage mit, dass auch Bundesbehörden das Land Berlin bei der Auswertung unterstützen - namentlich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz. Ein Sprecher der Bundesregierung erklärte, Datensysteme des Bundes seien nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Eine Sprecherin des operativen Führungskommandos der Bundeswehr verwies auf die laufende Auswertung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden und kündigte an, nach Analyse potenzieller Sicherheitsrisiken würden entsprechende Maßnahmen zur Wahrung der militärischen Sicherheit eingeleitet. «Zwischen den beteiligten Behörden erfolgt ein kontinuierlicher Informationsabgleich, auch über das Nationale Cyberabwehrzentrum.»
Gefahr von Identitätsdiebstahl wegen Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Mit Blick auf personenbezogene Daten weist Jochim Selzer vom Chaos Computer Club auf die Gefahr von Identitätsdiebstahl hin. «Je mehr ich über eine Person weiß, desto genauer kann ich mich als diese Person ausgeben, desto genauer kann ich auch einschätzen, was ich von dieser Person wissen muss, zum Beispiel, um in ihrem Auftrag etwas bestellen zu können.»
Das BSI weist zudem auf eine erhöhte Bedrohung durch gezielte Phishing-Angriffe nach dem Datenabfluss hin. Insbesondere Menschen, die in Kontakt mit betroffenen Personen oder Institutionen standen, sollten deshalb besonders aufmerksam sein.
Kritik am Land Berlin
Der IT-Experte Atug wirft dem Land Berlin vor, «grob fahrlässig» gehandelt und Geheimschutz-Vorgaben nicht eingehalten zu haben. Für die Speicherung und Verarbeitung geheimer Verschlusssache-Unterlagen gebe es sehr strenge und genaue Vorschriften sowie mehrere Sicherheitsstufen. Offenbar seien diese nicht ausreichend angewandt worden.
Die Gewerkschaft der Polizei in Berlin zeigte sich mit Blick auf die Vorgänge konsterniert. «Er hat Berlins Politik einmal mehr deutlich vor Augen geführt, dass hier über Jahre gepennt wurde», sagte GdP-Landesvize Thorsten Schleheider. «Es kann nicht sein, dass hier tagelang hochsensible Daten geraubt wurden und die einzige Reaktion scheinbar darin besteht, die Beschäftigten anzuweisen, ihre Passwörter zu ändern.» Das zeuge schon von einer gewissen Hilflosigkeit.
Hinweise des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für Betroffene
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat Hinweise zum "Hackerangriff auf Berlin" veröffentlicht. Dort können sich Betroffene informieren, was sie tun können und an wen sie sich bei konkreten Anliegen wenden können.
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