Die Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Immobilien kann es in sich haben. Das liegt daran, dass gewerbliche Mietverträge einen breiten Spielraum für besondere Absprachen eröffnen. So ist es beispielsweise möglich, die Mieter an den Kosten für Verwaltung, Wartung und Instandhaltung des Objekts zu beteiligen, was in privaten Mietverträgen ausgeschlossen ist. Diese zusätzlichen Belastungen der Mieter gegenüber privaten Mietbedingungen müssen jedoch in den Klauseln des Mietvertrags „eindeutig und unmissverständlich“ festgelegt sein. Ist dies der Fall, können die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Die detailliert aufgeschlüsselte Aufzählung der Betriebskosten im einzelnen Mietvertrag ist daher die Voraussetzung dafür, dass es bei der Abrechnung nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Zeitdruck als wichtigste Fehlerquelle
Was theoretisch einfach klingt, kann in der Praxis durchaus zu Problemen führen. Abgeänderte Mietverträge, Personalveränderungen, Unerfahrenheit, Sprach- und For...
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