Kommunales Vorkaufsrecht: Reform-Wunsch von höchster Stelle
Bundesbauministerin Klara Geywitz will das kommunale Vorkaufsrecht in angespannten Wohnungsmärkten – sogenannten Milieuschutzgebieten – wieder einführen. "Die vielen Kommunen, die jetzt wissen, dass es notwendig ist, der Bevölkerung preiswerte Wohnungen zur Verfügung zu stellen, müssen auch leichter an die Grundstücke kommen und bestehende Mietstrukturen schützen können", sagte die SPD-Politikerin in einem Interview mit der "Rhein-Neckar-Zeitung".
Auch der Deutsche Städtetag sprach sich für eine Stärkung des Vorkaufsrechts der Kommunen aus. So könnten auch Grundstücke aus dem spekulativen Wohnungsmarkt geholt werden, sagte Präsident Markus Lewe (CDU) am 23. Mai auf der Hauptversammlung des Spitzenverbands in Köln.
Vorkaufsrecht: BVwerfG-Urteil macht Neuregelung nötig
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2021 die Praxis vieler Städte weitgehend gekippt, Mietshäuser gegen eine mögliche Verdrängung der Bewohner zu kaufen. Das Vorkaufsrecht können Kommunen seitdem nur noch dann ausüben, wenn eine Immobilien weitgehend leer steht oder verfällt. Deshalb muss eine Neuregelung im Baugesetzbuch (BauGB) her.
Das Bundesbauministerium hatte einen ersten Referentenentwurf bereits im April 2022 vorgelegt und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben. Der Bundesrat hatte sich mit einer Entschließung vom 8.4.2022 an die Bundesregierung gerichtet, das Baugesetz schnellstmöglich zu ändern.
Um Mieter zu entlasten, plädierte Geywitz zudem für eine Senkung der Kappungsgrenze und Verlängerung der Mietpreisbremse. Justizminister Marco Buschmann (FDP) habe ihr gesagt, dass daran mit Hochdruck gearbeitet werde. "Es ist eigentlich ein sehr überschaubares Gesetzesverfahren, daher hoffe ich, dass der Hochdruck nach mehr als einem Jahr bald Wirkung zeigt", so die Ministerin.
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