Digitales Facility Management: Mehrwert durch Kooperation

Für ein digitales Facility Management bieten kooperative Service-Modelle einen hohen Mehrwert. "Make, cooperate or buy", heißt die Devise im neuen Whitepaper von Lünendonk. Die Dienstleister bündeln ihre Kernkompetenzen und werden zur Schnittstelle zwischen Auftraggebern und Technologieentwicklern.

"Das Kerngeschäft der Facility-Dienstleister ist das Management komplexer Service-Prozesse. Die Forschung und Entwicklung von innovativen Technologien finden meist außerhalb der Anbieter statt", sagt Lena Krumm, Consultant beim Beratungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder. Um Kernkompetenzen zu bündeln und Kunden die Marktbeobachtung und das Sammeln von Erfahrungen in Pilotprojekten weitgehend abzunehmen, seien kooperative Service-Modelle das Mittel der Wahl.

Solche Modelle basieren auf der engen Zusammenarbeit zwischen Facility Managern und Technologieanbietern. Die Anforderungen und Mehrwerte hat Lünendonk gemeinsam mit der Unternehmensgruppe Gegenbauer erarbeitet und in einem Whitepaper zusammengestellt. Es ist die dritte Publikation in einer seit 2019 aufgelegten Reihe zu Lösungsansätzen für ein digitales Facility Management. In Teil eins und zwei ging es um Sensorik und datengetriebene Service-Modelle.

Digitalisierung: Kooperationen bieten sich im Facility Management an

Die einfachste Form der Zusammenarbeit im Facility Management ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen. Diese Lieferanten-Kunden-Beziehung ist gängige Praxis. Zur Kooperation wird die Geschäftsbeziehung aber laut Lünendonk erst, wenn die Zusammenarbeit unabhängig von einzelnen Aufträgen geschlossen und kundenübergreifend gelebt wird.

Im Facility-Service-Markt bieten sich Kooperationen besonders bei Digitalisierungsprojekten an, da diese einen langfristigen Mehrwert bringen sollen – Know-how wird gebündelt und das wirtschaftliche Risiko minimiert. Laut der aktuellen PropTech-Studie  von Blackprintpartners ist bereits mehr als die Hälfte (51,4 Prozent) der Digitalisierungsexperten Kooperationen mit etablierten Immobilienunternehmen eingegangen, künftig wollen demnach sogar 81,6 Prozent der befragten PropTechs solche Partnerschaften eingehen.

Der deutliche Wunsch von PropTechs nach weiteren Kooperationen spreche dafür, dass kooperative Service-Modelle nicht nur Mehrwerte für Eigentümer und Facility-Dienstleister mit sich bringen, sondern für alle Stakeholder Vorzüge haben, heißt es im Lünendonk-Whitepaper 2021.

Kooperative Service-Modelle: Mehrwert für alle

Eigentümer/Nutzer

Facility-Service-Unternehmen

Technologiepartner

  • Umfängliche Services aus einer Hand ("One-Stop-Shop")
  • Zugang zu neuesten Technologien
  • Keine internen Ressourcen zur Steuerung benötigt
  • Bündelung der Kompetenzen
  • Vorhandene Schnittstellen und gemeinsame Prozesse der Dienstleister vereinfachen Implementierung
  • Ergänzung des eigenen Produkt- bzw. Dienstleistungsangebots
  • Kürzere Entwicklungszeiten
  • Know-how-Transfer
  • Bessere Skalierbarkeit
  • Zugang zu neuen Produkt-, Produktionstechnologien
  • Ressourcenzugang
  • Systemkompetenz
  • Kostensenkung für Forschung und Entwicklung
  • Risikominimierung und betriebswirtschaftl. Aspekte
  • Zugang zu neuen Kunden(gruppen)
  • Bessere Marktwahrnehmung
  • Erschließung neuer Märkte
  • Erschließung neuer Absatzkanäle
  • Erwartete Umsatzsteigerungen
  • Entwicklung neuer Produkte
  • Besseres Markt- bzw. Branchen-Know-how
  • Verbesserte Effizienz
  • Kostensenkung
  • Verbesserung der Entscheidungsfindung

Quelle: Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Mindelheim

Kooperative Service-Modelle: Das heikle Thema "Daten"

Internet der Dinge, Big Data und künstliche Intelligenz sind Grundlagentechnologien des digitalen Facility Managements. Basis aller Anwendungen sind Daten. Gerade bei kooperativen Service-Modellen ist eine Reihe rechtlicher Fragen im Blick zu behalten, schreibt Dr. Torsten Kraul, Rechtsanwalt und Co-Leiter der Praxisgruppe Digital Business der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, in seinem Gastbeitrag für das Lünendonk-Whitepaper.

Bislang gibt es in der deutschen Rechtsordnung noch kein absolutes – also eigentumsähnliches – Recht an Daten. Das Gesetz regelt die Zuordnung von Daten nur fragmentarisch, beispielsweise für Datenbanken und Geschäftsgeheimnisse. Vielfach sind einzelne Daten als solche noch nicht rechtlich abgesichert. Letztlich ist es entscheidend, einerseits rechtmäßigen Zugang zu Daten zu erhalten und andererseits die Position im Hinblick auf die Daten rechtlich abzusichern.

Bei der rechtlichen Umsetzung kooperativer Service-Modelle ist laut Kraul deshalb eine passgenaue Vertragsgestaltung von zentraler Bedeutung:

  1. Regelung der Datenhoheit: Daten präzise definieren, etwa Art der Daten und Herkunft der Daten. Regeln, welcher Vertragspartei welche Daten zugewiesen werden, wer also "Inhaber" welcher Daten wird. Auf Grundlage der Zuweisung der Dateninhaberschaft gegebenenfalls spezifische Lizenzen erteilen.
  2. Berücksichtigung des Datenschutzes: Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.
  3. Weitere Regelungen: Verträge individuell auf Besonderheiten der Geschäftsbeziehung abstimmen. Auch Vertraulichkeit, Datenqualität, etwaige Vertragsstrafen und Regressansprüche, der Zugriff auf sensible Daten, Vorgaben zur IT-Sicherheit, Freistellungen für eine etwaige Inanspruchnahme durch Dritte sowie die Gewährleistung und etwaige Haftungsbeschränkungen, gehören in den Vertrag.

Mehr zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen lesen Sie im 40-seitigen Lünendonk-Whitepaper "Kooperative Service-Modelle des digitalen Facility Managements".


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Schlagworte zum Thema:  Facility Management, Digitalisierung