Geldwäsche im Immobiliensektor: Tipps zur Prävention

Der deutsche Immobilienmarkt ist anfällig für Geldwäsche. Weil durch die jüngste EU-Richtlinie die strafrechtliche Haftung auf Unternehmen ausgedehnt und Verstöße härter geahndet werden, stellt sich für viele Firmen die Frage: Wie können sie sich präventiv gegen Kriminelle schützen?

Auf 600 Milliarden bis 1,5 Billionen Dollar schätzt der Internationale Währungsfonds die Menge des jährlich weltweit gewaschenen Gelds. Auch Deutschland ist ein wahres "Paradies" zum Geldwaschen – vor allem, wenn es um Immobilien geht. Der Grund dafür ist zum einen, dass es Kriminellen hierzulande oftmals sehr einfach gemacht wird: So gibt es in hierzulande keine Bargeldobergrenze. Die würde Geldwäschevergehen, gerade im Immobiliensektor, ungemein erschweren, da der illegale Ursprung der hohen Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien schwierig zu verschleiern wäre.

Transparenzregister gegen Geldwäsche ist zu lückenhaft

Immobilienmaklerinnen und -makler sind zwar dazu verpflichtet, verdächtige Transaktion an die Behörden zu melden, jedoch stapeln sich die Anzeigen wegen Geldwäsche, wie Branchenexpertinnen und -experten kritisieren. Aufgrund knapper Ressourcen kann die Aufklärung der gemeldeten Fälle mehrere Jahre dauern.

Seit 2017 gibt es in Deutschland das Transparenzregister, mit dessen Hilfe Behörden nachvollziehen können, wer welche Immobilien erworben hat. Jedoch wird dieses als unvollständig und lückenhaft kritisiert: So funktioniere die Vernetzung der Register innerhalb von Europa noch nicht richtig und der Informationsaustausch zwischen den Behörden sei ebenfalls ausbaufähig. Zudem wurde in den vergangenen Jahren innerhalb der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden immer mehr Personal abgebaut und der Straftatbestand der Geldwäsche gleichzeitig ausgeweitet, sodass die verbleibenden Ressourcen sich nun auch mit der Aufklärung von Bagatelldelikten beschäftigen müssen.

Die EU-Kommission hat vor Kurzem, neben einer neuen Überwachungsbehörde, die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen. In einem traditionellen Bargeld-Land wie Deutschland ist dieses europaweite Limit umstritten, es könnte aber tatsächlich ein effektives Mittel im Kampf gegen die zunehmende Geldwäsche sein – gerade im Immobiliensektor. In den meisten europäischen Ländern gibt es solche Obergrenzen bereits.

Geldwäsche: Risiko für Immobilienunternehmen

Geldwäsche bezeichnet das Umwandeln von illegal erwirtschafteten Geldern in offiziell registrierte Zahlungsmittel. Unabhängig von der Unternehmensgröße können sowohl große als auch kleine Firmen unbeabsichtigt von Geldwäsche betroffen sein. Erfahrungsgemäß werden seriöse Firmen aus traditionell risikoarmen Branchen Opfer von Kriminellen und nicht selten auch unfreiwillig zu Mittelsmännern. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verfügen oftmals über wenig Erfahrung und Wissen um die Risiken bestimmter Transaktionsarten und die Mechanismen zur Bekämpfung oder Prävention von Geldwäsche.

Die EU weitet mit der jüngsten Richtlinie die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche weiter aus und will die Wirtschaft noch stärker in die Pflicht nehmen. So drohen Unternehmen bei Nichteinhaltung der Vorgaben Höchststrafen von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Jahresumsatzes. Hinzu kommen schwerwiegende Reputationsschäden, Verbote für Einzelpersonen zum Betreiben regulierter Geschäfte sowie Einschränkungen der Handlungsfähigkeit von Organisationen. Für Vorstände sollte die Bekämpfung von Geldwäsche deshalb höchste Priorität haben.

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist die nationale Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie und will verhindern, dass illegale Geldströme in den Zahlungskreislauf eindringen. Das Gesetz verpflichtet Aufsichtsbehörden dazu, Meldekanäle einzurichten, über die Hinweise zur Aufklärung von Geldwäschedelikten auch anonym abgegeben werden können.

Wie sich gefährdete Unternehmen schützen können

Diese elektronischen Hinweisgebersysteme sind längst bewährte Best Practice innerhalb sogenannter Compliance Management Systeme, deren Nutzen und Mehrwert bereits viele Firmen für sich entdeckt haben. Auch kleine und mittelständische Unternehmen setzen bereits auf elektronische Hinweisgebersysteme, oftmals in Kombination mit einer externen Ombudsperson. Webbasiert ermöglichen sie als zeitgemäße, digitale Compliance-Lösung eine vertrauliche, anonyme Hinweisabgabe und damit einen besonders effektiven Hinweisgeberschutz.

Die smarte Software unterstützt Unternehmen und Behörden somit nicht nur bei der Aufklärung von Geldwäsche und anderen Delikten, sondern dient auch zur Prävention im Rahmen des internen Risikomanagements. Denn das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen zu Risikoanalysen und internen Sicherungsmaßnahmen. Zudem erfüllen Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden und mehr auch die ab 2021 beziehungsweise 2023 geltende EU-Whistleblower-Richtlinie, die interne und sichere Meldekanäle für Unternehmen und Behörden verpflichtend macht.

Doch wer glaubt, dass potenzielle Risiken wie Korruption oder Geldwäsche an den Pforten des eigenen Unternehmens enden, läuft Gefahr, an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner zu geraten, die ein Risiko beim Thema Geldwäsche darstellen. Sogenannte Third-Party-Tools können hierbei ebenfalls unterstützend eingesetzt werden, um die Risiken zu minimieren und hohe finanzielle Strafen sowie Reputationsschäden vom eigenen Unternehmen abzuwenden.

Zusätzlich kann das Erstellen einer internen Anti-Geldwäscherichtlinie eine Kultur der Geldwäschebekämpfung innerhalb der Belegschaft fördern, sofern die Regeln mit internen Kommunikationskanäle begleitet werden. Regelmäßige Schulungen sind zudem ein weiteres bewährtes Mittel, um Mitarbeitende für den Risikofaktor Geldwäsche zu sensibilisieren.


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Schlagworte zum Thema:  Geldwäsche, Immobilienbranche, Prävention