Scout24 übernimmt Immobilienbewerter Sprengnetter
Scout24 werde 75 Prozent an der 1978 gegründeten Sprengnetter Gruppe übernehmen, teilte der MDax-Konzern am 19.6.2023 mit. Sprengnetter bietet Daten und Bewertungen für Banken und die Immobilienwirtschaft an – mit Softwarelösungen, dem automatisierten Bewertungsmodell AVM (Automated Valuation Model) und Finanzierungsgutachten. Eigentümer und CEO ist Jan Sprengnetter. Er wird dem Leadership-Team von Scout24 beitreten.
Sprengnetter mit Hauptsitz in Bad-Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) wird das Geschäft unter der eigenen Marke weiterführen, heißt es. Die Gruppe werde ohne Schulden und Barmittel mit etwa 100 Millionen Euro bewertet. Die Transaktion soll im Juli abgeschlossen und das Geschäft ab dem zweiten Halbjahr konsolidiert werden.
Scout24: Bewertungsprozess für Immobilien vereinfachen
Mit der Übernahme der Sprengnetter Gruppe setzt Scout24 nach eigenen Angaben die Strategie fort, ein umfassendes digitales Ökosystem zur Vereinfachung von Immobilientransaktionen aufzubauen. Die Sprengnetter-Produkte sollen in die ImmoScout24-Plattform einfließen – bestehende Kunden von Sprengnetter sollen von einem breiteren und stärker integrierten Angebot profitieren.
"Unsere Unternehmen arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Wir teilen die gleiche Vision und haben den gleichen Anspruch, den Bewertungsprozess für Immobilien zu vereinfachen", kommentierte der CEO von Scout24, Tobias Hartmann, die Übernahme. Er sehe dadurch auch Potenzial, das Thema Nachhaltigkeit im Immobiliensektor in Deutschland voranzutreiben.
"Gemeinsam werden wir die nächste Stufe der Digitalisierung in der Immobilienbranche gestalten, von der Anreicherung der Immobilieninserate bis hin zu ESG-Services und maßgeschneiderten rein digitalen Finanzierungslösungen", erklärte Sprengnetter. Er wird mit 25 Prozent am Unternehmen beteiligt bleiben. Der endgültige Anteilsverkauf ist an einen Earn-Out-Mechanismus geknüpft. Ein Teil des Kaufpreises wird in Scout24-Aktien gezahlt.
Das könnte Sie auch interessieren:
ImmoWertV 2021 gilt seit dem 1.1.2022
BelWertV-Novelle: Bafin passt Beleihungswerte an
Erbschaftsteuer liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.5826
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
9092
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
857
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
762
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
7581
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
636
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
6173
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3751
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
3507
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
2861
-
Neue Nutzung für leerstehende Büros
17.03.2026
-
Mipim 2026 – Besser als vorhergesagt
16.03.2026
-
Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor
16.03.2026
-
Die Zukunft flüstert durch die Krise
16.03.2026
-
KI-Gesetz der EU: Rechte und Pflichten im Überblick
16.03.2026
-
Vergesellschaftungen in Berlin: das Gesetz
13.03.2026
-
Erbbaurechte: Hamburg überdenkt Bodenpolitik
12.03.20261
-
Verwaltungsgericht kassiert gesplittete Grundsteuer
11.03.2026
-
Ökonom warnt vor schärferer Mietpreisbremse
11.03.2026
-
Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht
10.03.20261