Senkung der Stromsteuer für alle: die Pläne
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat sich für eine schnelle Senkung der Stromsteuer ausgesprochen. "Das muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind", sagte sie der "Rheinischen Post". Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) habe zugesagt, alle Optionen zu prüfen.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD angekündigt, die Stromsteuer für alle senken zu wollen. Diese Zusage wurde jedoch bisher nicht umgesetzt – die Stromsteuer wurde nur für die Industrie, das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gesenkt, nicht aber für private Haushalte und alle Unternehmen.
Entlastung bei Energiepreisen: Das gilt aktuell für Strom
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist nur ein Teil eines angekündigten ganzen Maßnahmenpakets zur Entlastung bei den Energiepreisen. Weitere Schritte zur Senkung der Energiekosten sind:
- Die Senkung der Stromsteuer soll ab 2026 weiter und auf Dauer gelten. Entlastet werden alle produzierenden Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft, also auch mittelständische Betriebe.
- Der Bund übernimmt außerdem ab dem 1.1.2026 einen Teil der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen: Der Zuschuss beträgt 6,5 Milliarden Euro. Das soll Verbrauchern und Unternehmen zugute kommen.
Die Entlastungen sind im Haushalt 2026 angelegt und finanziert.
Stromsteuer: Gesetzentwurf der Grünen
Zur Senkung der Stromsteuer für alle auf das europarechtlich zulässige Minimum lag ein Gesetzentwurf der Grünen vor. Die Initiative wurde Ende April 2026 im Bundestag abgelehnt. Der SPD-Abgeordnete Michael Thews argumentierte, "dass die Strompreise gar nicht angestiegen sind".
Abschaffung der Gasspeicherumlage: Hintergrund
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage aus dem Jahr 2022 zum 1.1.2026 hat die Bundesregierung Verbraucher bereits bei den Gaspreisen entlastet. Die Umlage macht für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus.
Dass es bisher keine pauschale Senkung der Stromsteuer gibt, hatten Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Klingbeil seinerzeit mit Haushaltszwängen begründet. Angesichts der Kosten von 5,4 Milliarden Euro konnten sich die Koalitionspartner nicht auf eine adäquate Gegenfinanzierung einigen. Auch zuletzt zeichneten sich für Maßnahmen wie eine Senkung der Stromsteuer für alle keine finanziellen Spielräume ab.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist im vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle) geregelt. Im Bundestag wurde der Regierungsentwurf am 5.11.2025 mit den Stimmen der Koalitionspartner beschlossen.
Bis zum 31.12.2025 wurde die Umlage weiter erhoben, um den negativen Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto auszugleichen. Konkret geht es um die Kosten für die Befüllung der Speicher nach der Energiekrise 2022, um eine Gasmangellage zu verhindern.
Eigentlich war vorgesehen, den Speicher bis Ende 2027 durch die Gasspeicherumlage auszugleichen. Die bis Ende 2025 aufgelaufenen Kosten von bis zu 3,4 Milliarden Euro hat dann der Bund einmalig mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) übernommen.
Mit Inkrafttreten der Änderung im Energiewirtschaftsgesetz wurde der negative Saldo vollständig aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen.
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Abschaffung der Gasspeicherumlage: Alle wichtigen Informationen
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Experten: Wirkung der Entlastungen auf Gas- und Strompreise
Die Übertragungsnetzentgelte machen rund ein Viertel der Stromrechnung aus. Durch den Bundeszuschuss sinken laut Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die vorgelagerten Netzkosten der Verteilnetzbetreiber.
Dem Vergleichsportal Verivox zufolge sinken die Stromnetzgebühren für private Haushalte ab 2026 um durchschnittlich rund 15 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr wäre das eine Entlastung von 77 Euro brutto.
Bei den jährlichen Gaskosten für eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 69 Euro brutto zu rechnen – aber: gleichzeitig steige die Nutzung der Gasnetze im Jahr 2026 um rund elf Prozent. Das gleiche die Entlastung durch den Wegfall der Gasspeicherumlage rechnerisch aus.
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