Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Anderweitige Versteigerung

Rz. 19 Abs. 3 sieht eine anderweitige Versteigerung vor, wenn auf das zugeschlagene Meistgebot der Ersteher die Ablieferung gegen Zahlung des Kaufgeldes nicht verlangt. Bei der entweder sofort oder in einem anderweitigen Termin zu erfolgenden Wiederversteigerung darf dann der (ehemalige) Meistbietende zu keinem weiteren Gebot zugelassen werden (vgl. auch § 95 Abs. 11 GVGA). ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Abs. 1 setzt eine Pfändung von Geld voraus. Geld in diesem Sinne sind alle inländischen – nicht ausländischen (hier gilt § 821 ZPO) – verkehrsüblichen Zahlungsmittel (Münzen, Papiergeld), sodass hierunter auch Brief-, Stempel-, Versicherungs- und Kostenmarken fallen (Zöller/Herget, § 815 Rn. 1; Musielak/Becker, § 815 Rn. 2). Letztere kann der Gerichtsvollzieher eigenmä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zulassung der Austauschpfändung – Angemessenheit

Rz. 7 Gem. Abs. 1, 1. Halbs. muss die Austauschpfändung vom Vollstreckungsgericht zugelassen werden. Ein solcher Beschluss setzt zunächst die Angemessenheit der Austauschpfändung voraus (Abs. 2 Satz 2). Ist zu erwarten, dass der voraussichtliche Versteigerungserlös der Sache den Wert eines Ersatzstücks erheblich übersteigt, ist die Angemessenheit i. d. R. gegeben (LG Main, N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Öffentliche (Präsenz)Versteigerung (Abs. 1, 2 Nr. 1)

Rz. 4 Die Verwertung erfolgt regelmäßig durch öffentliche Versteigerung vor Ort ("Präsenzversteigerung"; vgl. §§ 92 – 96 GVGA) durch den Gerichtsvollzieher, der die Sache zuvor gepfändet hat. Ausnahmsweise kann die Versteigerung auch durch freihändigen Verkauf (§§ 817a, 821 ZPO) oder auf andere Art und Weise (§ 825 ZPO) erfolgen. Als Formen der anderweitigen Verwertung komme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 5 Die Versteigerung muss öffentlich bekannt gemacht werden (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 1 GVGA), um Personen, die im Einzelfall als Interessenten in Betracht kommen, möglichst umfassend auf die bevorstehende Versteigerung hinzuweisen und durch Heranziehung zahlreicher Bieter ein günstiges Versteigerungsergebnis zu erzielen. Die Bekanntmachung muss rechtzeitig erfolgen, spätest...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablieferung an Gläubiger (Abs. 1)

Rz. 3 § 815 ZPO befasst sich im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift mit der Verwertung gepfändeten Geldes. Diese gestaltet sich insofern besonders einfach, als es genügt, dass der Gerichtsvollzieher das gepfändete Geld dem Gläubiger "abliefert" (§ 815 Abs. 1 ZPO). Hierbei handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Übertragungsakt, kraft dessen der Gläubiger –...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Präsenzversteigerung

Rz. 13 Es besteht eine Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, dem Meistbietenden die zugeschlagene Sache zu den Versteigerungsbedingungen gegen – bedingungsfeindliche – Barzahlung (Abs. 2; § 95 Abs. 11 GVGA) abzuliefern. Vorangegangene Überweisung genügt allerdings (Thomas/Putzo, § 817 Rn. 11). Einen Scheck darf der Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Gläu...mehr

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Wohnungsgenossenschaft / 3.2 Pfändbarkeit des Geschäftsguthabens

Der Gläubiger eines Mitglieds kann das Kündigungsrecht[1] an dessen Stelle ausüben, wenn er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend das Geschäftsguthaben erwirkt hat und eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Mitglieds innerhalb der letzten 6 Monate fruchtlos verlaufen ist.[2] Das Ausscheiden des Mitglieds aus der Genossenschaft kann den Verlust der Wohnu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen – Unterhaltsverfahrensrecht

Rz. 68 Gibt der Elternteil freiwillig Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ist bereit, den angemessenen Unterhalt zu bezahlen, kann das Jugendamt eine entsprechende Verpflichtung beurkunden (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Aus dieser Urkunde kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn sich der Elternteil der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.2 Gesetzliche Vertretung

Rz. 17 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.3 Gesetzliche Vertretung

Rz. 38 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung...mehr

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I Grundlagen / 2.4.6 Zwangsvollstreckung

Rz. 78 Geschäftsanteile können im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Gesellschafter gemäß §§ 857, 829 ZPO gepfändet werden. Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Abtretung nach § 15 Abs. 5 GmbHG steht der Pfändung nicht entgegen. Es ist aber sinnvoll eine Einziehungsklausel auch für den Fall der Pfändung im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben. Für die Pfändu...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.5 Umfang der Insolvenzmasse

Rz. 1519 Zur Insolvenzmasse gehört gem. § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Neben dem einer Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögen, umfasst die Insolvenzmasse einer GmbH alle sonstigen ihr zustehenden Vermögenswerte, Gegenstände, Beziehungen und Verhältnisse, die...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.1 Voraussetzungen der verdeckten Einlage

Rz. 1868 Eine verdeckte Einlage ist gegeben, wenn der Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, der GmbH einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Nicht-Gesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufma...mehr

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I Grundlagen / 2.4.5 Einziehung

Rz. 74 Die Einziehung gem. § 34 GmbHG bedeutet die Vernichtung eines Geschäftsanteils einschließlich etwaiger Sicherungsrechte und der damit verbundenen Mitgliederstellung eines Gesellschafters. Der Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus. Greifen mehrere Einziehungstatbestände gleichzeitig bei allen Gesellschaftern, bleibt nur die Liquidation der Gesellschaft. Die ...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.1 Gesellschafterfremdfinanzierung

Rz. 1314 Kernpunkt der Problematik "Gesellschafterdarlehen" ist, dass die Gesellschafter anstelle einer Darlehensgewährung auch neues Eigenkapital (beispielsweise durch eine effektive Kapitalerhöhung) in die Gesellschaft einbringen könnten. Derartiges Kapital fiele im Falle einer Insolvenz zugunsten anderer Gläubiger in die Insolvenzmasse. Gewähren die Gesellschafter jedoch ...mehr

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AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 2, 567 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das LG hat den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers zu Recht zurückgewiesen, denn die geltend gemachte Gebühr nach Nr. 3309 VV nebst Kostenpauschale und Umsatzsteuer ist nicht erstattungsfähig. a) Entgegen der Ansicht des Beklagten haben ...mehr

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AGS 11/2019, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen

Die erkennbar namens der Antragstellerin durch ihre Verfahrensbevollmächtigten (§ 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG) eingelegte, gem. § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch i.Ü., insbesondere wertunabhängig zulässige Beschwerde gegen die teilweise Ablehnung der Eintragung der Zwangshypothek ist aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbri...mehr

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AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit einer Gebühr für die Vertretung des Klägers durch seine Prozessbevollmächtigten im Zwangsvollstreckungsverfahren. Durch Urteil des LG v. 11.7.2018 wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger 14.400 EUR nebst Zinsen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.029,35 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil wurde gegen Sich...mehr

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FoVo 11/2019, Die weitere vollstreckbare Ausfertigung als Grundlage einer effektiven Vollstreckung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ergänzt und so zur vollstreckbaren Ausfertigung wird. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich über...mehr

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AGS 11/2019, Erstattung der... / Leitsatz

Entscheidet sich der Verfahrensbevollmächtigte des Gläubigers dafür, von ihm verauslagte Gerichtskosten für die Beantragung eines Grundbuchauszuges als Teil seiner Besteuerungsgrundlage zu erfassen, obschon auch eine Behandlung als durchlaufende Posten möglich gewesen wäre, so sind die durch den Anfall von Umsatzsteuer entstehenden Mehrkosten keine dem Schuldner zur Last fal...mehr

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AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 104 Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Durch das Schreiben eines Rechtsanwalts, durch das der Schuldner zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zur Zahlung aufgefordert wird, wird die Zwangsvollstreckung vorbereitet, weshalb eine 0,3-Vollstreckungsgebühr nach § 13 RVG i.V.m...mehr

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FoVo 11/2019, Pfändung der ... / Einführung

Hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt, stellt sich die Frage nach der erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Lohn- und Kontopfändung erweisen sich vielfach angesichts immer weiter steigender Pfändungsfreigrenzen als nicht erfolgreich. In der Sachpfändung sind die wertvollen Vermögensgegenstände rar gesät. Verfügt der Schuldner aber über einen Pkw, kann neben der Sa...mehr

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FoVo 11/2019, Örtliche Zust... / 1 I. Der Fall zusammengefasst

Vollstreckungsbescheid als Grundlage der Zwangsvollstreckung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Der Hauptforderung liegt ein ärztlicher Vergütungsanspruch in Höhe von 85,36 EUR zugrunde, den die Gläubigerin dem Schuldner mit Schreiben vom 6.1.2017 in Rechnung stellte. Als er nicht zahlte, leitete sie das geri...mehr

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AGS 11/2019, Zurückbehaltun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 127 Abs. 2 S. 2, 569 ZPO). Die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO ist gewahrt. Die Beschwerde ist unbegründet. Denn das LG hat Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg zu Recht versagt (§ 114 ZPO). Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegner keinen S...mehr

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AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Ein Gläubiger, zu dessen Gunsten ein Anspruch durch ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil tituliert ist, darf eine mit einer Vollstreckungsandrohung verbundene anwaltliche Zahlungsaufforderung, die sich nicht erkennbar auf die Ankündigung nur einer Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO beschränkt, nur dann für erforderlich halten, wenn ...mehr

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FoVo 11/2019, Örtliche Zust... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Gerichtsstandsbestimmung Die Voraussetzungen für eine Gerichtstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor. Mit Beschl. v. 15.4.2019 hat sich das AG Münster im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftig für unzuständig erklärt. Das gilt auch für das AG Lippstadt, das durch den Vorlagebeschluss vom 2.5.2019 der Gläubigerin gegenüber zu erkennen g...mehr

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AGS 11/2019, Lindner, Wohnraummietrecht

Von Dr. Eric Lindner. 3. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck. München. XXVI, 410 S., 59,00 EUR Das bisher unter dem Titel "Praxis des Mietrechts" von Dr. Reinhold Horst erschienene Werk liegt nun in 3. Auflage unter dem Titel "Wohnraummietrecht" vor. Da zwischenzeitlich mehr als 10 Jahre seit der Vorauflage vergangen sind, war eine umfassende Neubearbeitung Werks erforderlich. In ...mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus der Insolvenztabelle Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle vom 10.4.2017 wegen einer Forderung, die in dem bei dem AG – Insolvenzgericht – über das Vermögen des Schuldners geführten und inzwischen aufgehobenen Insolvenzverfahren als Forderung aus einer vorsätzlich begang...mehr

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AGS 11/2019, Zurückbehaltun... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegner aus Anwaltshaftung. Das LG hat Prozesskostenhilfe versagt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit der Beschwerde. Die Antragsgegner haben für den Antragsteller in zwei arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten gegen dessen vormalige Arbeitgeberin zwei Titel erstritten, die sie nic...mehr

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AGS 11/2019, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin (vormals: Beklagte) war mit rechtskräftigem Urteil verpflichtet worden, dem Antragsgegner (vormals: Kläger) unter teilweiser Aufhebung ihres vorangegangenen Bescheids die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Da die Antragstellerin dem vorbezeichneten Urteil in der Folge nicht nachgekommen war, beantragte der Antragsgegner die Vollstreckung aus dem Urteil n...mehr

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FoVo 11/2019, Örtliche Zust... / Leitsatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Zuständigkeit nach § 828 Abs. 2 ZPO ist der durch die erste Vollstreckungshandlung gekennzeichnete Beginn der Zwangsvollstreckung, nicht der des Eingangs des Vollstreckungsantrags. Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person wird durch ihren gem. §§ 7 ff. BGB zu bestimmenden Wohnsitz begründet, der sich im Falle ihrer a...mehr

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AGS 11/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Mit gerichtlichem Vergleich v. 19.6.2015 vor dem LG verpflichtete sich der Schuldner, an die Gläubigerin 30.000,00 EUR zu bezahlen. Den Prozessbeteiligten wurde eine Widerrufsfrist bis zum 20.7.2015 eingeräumt. Am 28.8.2015 teilte das LG den Prozessbeteiligten mit, dass der Vergleich nicht widerrufen worden sei. Am 8.10.2015 beantragten die Gläubigervertreter eine vollstreck...mehr

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AGS 11/2019, Erstattung der... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrte unter Bezugnahme auf einen vom AG festgestellten Vergleich den in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss sowie eine Forderungsaufstellung nebst Anlagen die Eintragung einer Zwangshypothek zu Lasten des im Grundbuch eingetragenen Grundbesitzes des Schuldners. Die Forderungsaufstellung weist als Kosten der Zwangsvollstreckung u.a. ...mehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Mit der vom Beschwerdegericht gegebenen Begründung kann der Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850f Abs. 2 ZPO nicht abgelehnt werden. Absenkung des Pfändungsfreibetrages Die Vorschrift des § 850f Abs. 2 ZPO...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 870a Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift wurde in Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 25.4.2013 geändert (BGBl. I 2013, 831). Schon nach § 864 Abs. 1 ZPO unterliegen Schiffe und Schiffsbauwerke grundsätzlich der Immobiliarzwangsvollstreckung. Die Vorschrift ergänzt diese Bestimmung durch einige Sonderregelungen (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 870a Rn. 1). Anwendbar ist sie nur auf einge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 873 Aufforderung des Verteilungsgerichts

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Einleitung des Verteilungsverfahrens. Es beginnt mit der Aufforderung an die beteiligten Gläubiger, eine Berechnung ihrer Forderung einzureichen. Das soll gewährleisten, dass später dem Verteilungsplan der aktuelle Forderungsbestand zugrunde gelegt werden kann. 2 Zuständigkeit Rz. 2 Sachlich zuständig ist das Amtsgericht als V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 870 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die an sich selbstverständliche Gleichstellung der grundstücksgleichen Rechte (vgl. § 864 Rz. 3) mit den Grundstücken in Bezug auf die Immobiliarvollstreckung. Für die Verwaltungsvollstreckung enthält § 322 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO eine vergleichbare Regelung.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Aufforderung zur Berechnung der Forderung

Rz. 3 Das zuständige Verteilungsgericht hat die Aufforderung von Amts wegen an alle ihm aus der Anzeige und den ihr beigefügten Unterlagen ersichtlichen und hiernach an der Vollstreckung beteiligten Gläubiger zu richten. Es ist hierbei weder ein bestimmter Inhalt noch eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben. Jedenfalls wird der Gläubiger darauf hinzuweisen sein, dass d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderheiten der Zwangshypothek (Absatz 3)

Rz. 4 Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Entstehung der Zwangshypothek gelten die Regelungen der §§ 866, 867 ZPO. Im Übrigen enthält die Vorschrift eine Sonderregelung (zu § 868 ZPO): Entfällt der Vollstreckungstitel, wird seine Vollstreckbarkeit aufgehoben, die Zwangsvollstreckung aus ihm für unzulässig erklärt oder eingestellt, entsteht keine Eigentümerschiffshypothe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Einleitung des Verteilungsverfahrens. Es beginnt mit der Aufforderung an die beteiligten Gläubiger, eine Berechnung ihrer Forderung einzureichen. Das soll gewährleisten, dass später dem Verteilungsplan der aktuelle Forderungsbestand zugrunde gelegt werden kann.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 5 Ein Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eine bes. 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG VV und ggf. eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 RVG VV (Vorbem. 3.3.3 und § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG) nebst Auslagen. Zu beachten ist hierbei, dass allg. Vorbereitungsarbeiten wie z. B. die Beantragung eines GB-Auszugs hiermit abgegolten si...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Einschränkung der Arten der Vollstreckung

Rz. 2 Die Vollstreckung in ein eingetragenes Schiff, eingetragenes oder eintragungsfähiges Schiffsbauwerk erfolgt nach Wahl des Gläubigers ausschließlich durch die Eintragung einer Schiffshypothek oder durch die Zwangsversteigerung. Bei ausländischen Schiffen, die eingetragen werden müssten, wenn sie deutsche Schiffe wären, ist nach § 171 ZVG die Zwangsversteigerung möglich,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeit

Rz. 2 Sachlich zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Das gilt auch bei der Verwaltungsvollstreckung (§ 308 Abs. 4 Satz 3 AO). Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, an das der Gerichtsvollzieher bzw. der Drittschuldner die Anzeige der Hinterlegung zu richten hat (§§ 827 Abs. 2, 853, 854 Abs. 2 ZPO). Die Zuständigkeit auch für das Verteilungsgericht ist aus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 25.4.2013 geändert (BGBl. I 2013, 831). Schon nach § 864 Abs. 1 ZPO unterliegen Schiffe und Schiffsbauwerke grundsätzlich der Immobiliarzwangsvollstreckung. Die Vorschrift ergänzt diese Bestimmung durch einige Sonderregelungen (MünchKomm/ZPO-Eickmann, § 870a Rn. 1). Anwendbar ist sie nur auf eingetragene Schiffe. Ni...mehr

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FoVo 10/2019, Vorübergehend... / 2 II. Die Entscheidung

Weitere Frist ist angemessen Die zulässige sofortige Beschwerde des Schuldners ist aus dem im Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Die zulässige sofortige Beschwerde der Gläubigerin hingegen ist unbegründet. Schutzantrag nach § 765a ZPO ist begründet Dem Schuldner ist gemäß § 765a ZPO Vollstreckungsschutz zu gewähren. Gemäß § 765a ZPO kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnah...mehr