Rz. 1

Die Bestimmung regelt die Einleitung des Verteilungsverfahrens. Es beginnt mit der Aufforderung an die beteiligten Gläubiger, eine Berechnung ihrer Forderung einzureichen. Das soll gewährleisten, dass später dem Verteilungsplan der aktuelle Forderungsbestand zugrunde gelegt werden kann.

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