Hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt, stellt sich die Frage nach der erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Lohn- und Kontopfändung erweisen sich vielfach angesichts immer weiter steigender Pfändungsfreigrenzen als nicht erfolgreich. In der Sachpfändung sind die wertvollen Vermögensgegenstände rar gesät. Verfügt der Schuldner aber über einen Pkw, kann neben der Sachpfändung auch an die Pfändung des Anspruchs auf Erstattung der Kfz-Steuer gedacht werden. Nicht zuletzt, weil das amtliche Formular hier in die Irre leitet, ist vom Gläubiger und seinem Rechtsdienstleister besondere Aufmerksamkeit gefordert.

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