Fachbeiträge & Kommentare zu Zusatzversorgung

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.2 Arbeitgeber-Zuschuss zur Entgeltumwandlung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde § 1a Abs. 1a BetrAVG neu eingeführt, der bestimmt, dass Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung weiterleiten müssen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspare...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.2 Beitrag zur freiwilligen Versicherung für "Neufälle" ab 2002

Im Übrigen – d. h. in den von § 39 Abs. 2 ATV nicht erfassten "Neufällen" – gilt nach § 39 Abs. 1 ATV Folgendes: Für Arbeitnehmer, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen übersteigt, ist keine zusätzliche Umlage mehr zu entrichten. Übersteigt aber das monatliche ZVE das 1,181-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 5 TVöD/Bund Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost,...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.10.1 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Mutterschutzzeiten, § 9 Abs. 1 ATV

Zeiten eines Mutterschutzes (§ 3 Mutterschutzgesetz) sind Beschäftigungszeiten gleichgestellt. Sie gelten als vollwertige Versicherungszeiten (Umlagemonate) und werden bei der Berechnung der Rentenhöhe so behandelt, als hätte die Mutter während dieser Zeit (fiktiv) eine Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD) erhalten. Damit werden diese Zeiten den Zeiten während einer Entgeltfortzah...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.17 Betriebsrente für Hinterbliebene

Eine Betriebsrente für Hinterbliebene erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die ehelichen oder diesen gesetzlich gleichgestellten Kinder des Verstorbenen. Art, Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetz­lichen Rentenversicherung. Damit wird die Absenkung des Rentenartfaktors bei der gesetzlichen Witwenrente von ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.1 Beteiligungsfähige Arbeitgeber

An der VBL sind als Träger der Anstalt vor allem der Bund und die Bundesländer (mit Ausnahme des Saarlands und Hamburgs) beteiligt. Auch die neuen Bundesländer sind mit Wirkung zum 1.1.1997 der VBL beigetreten. Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Mitglieder eines Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV), der der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehört, ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.8 Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Leistungen

Grundnorm für die Besteuerung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bildet die durch das Jahressteuergesetz 2007 neu gefasste Regelung des § 22 Nr. 5 EStG – sowohl für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung als auch für die umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung. Die Differenzierung nach Art der Besteuerung (z. B. mit dem Ertragsanteil, na...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.2 Wartezeit

Voraussetzung für eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung ist die Erfüllung der Wartezeit. Die satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Monate, für die Umlagen bzw. – bei kapitalgedeckten Systemen – Beiträge geleistet wurden. Auf die Wartezeit wird jeder Monat angerechnet, für den Umlagen bzw. Beiträge für mindestens 1 Tag entrichtet worden sind. Auch Zeiten eines Mutte...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / b) Differenz der Primärversorgungen

Im Versorgungsausgleich werden in der Regel beiderseitige Primärversorgungen geteilt. Durch die Aussetzung der Kürzung soll die ausgleichspflichtige Person nicht bessergestellt werden als ohne den VA. Deshalb ist die Aussetzung auf die Differenz der beiderseitigen Primärversorgungsanrechte begrenzt – allerdings nur insoweit, als die ausgleichspflichtige Person aus dem übertr...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / I. Beispielsfälle

Beispielsfall 1 [3]: M und F sind noch nach dem alten Recht geschieden worden. Ihre Ehezeit hat vom 1.11.1981 bis zum 31.1.2001 gedauert. Der seinerzeit durchgeführte VA ist durch Totalrevision gem. § 51 VersAusglG mit Wirkung zum 1.4.2019 abgeändert worden. M hatte danach folgendes Anrecht: Die F ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 10 Einschränkung der Anspruchsberechtigung

Ansprüche nach dem Tarifvertrag bestehen nicht für Arbeitnehmer, die teilweise und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, oder die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Rentenleistung oder einer entsprechenden Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI oder der Zusatzversorgung erfüllen. A...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.6 Auswirkungen auf die Zusatzversorgung, § 18a Abs. 3

In § 18a Abs. 3 TVöD haben die Tarifvertragsparteien die Zusatzversorgungspflichtigkeit von Leistungen, die den Beschäftigten nach dem alternativen Entgeltanreiz-System gewährt werden, ausdrücklich festgelegt, soweit es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen der Beschäftigten handelt. Damit wird der Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV bzw. § 15 Abs. 2 Satz 1 ATV-K Rechnung...mehr

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Entgelt / 11.2.2.4 Steuern, Sozialversicherung, Zusatzversorgung

Die Corona-Sonderzahlung ist für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei[1], soweit die Beschäftigten im Jahr 2020 den in § 3 Nr. 11a EStG genannten Höchstbetrag von 1.500 EUR beitragsfreier Corona-Prämien noch nicht ausgeschöpft haben. In Ziffer 3 der Protokollerklärung zu § 2 Abs. 1 haben die Tarifvertragsparteien zudem bestimmt, dass die Corona-Sonderzahlung...mehr

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Entgelt / 11.3.3.3 Steuern, Sozialversicherung, Zusatzversorgung

Angesichts der steuerrechtlichen Sonderregelungen zu Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise (§ 3 Nr. 11a EStG) ist davon auszugehen, dass jedenfalls die Corona-Sonderprämie, die für den ersten Bemessungszeitraum (1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021) ausgezahlt wird, steuerfrei ist. Allerdings ist zu ...mehr

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Entgelt / 4.2.1.1 Startgröße

Das Volumen ("Leistungstopf") für die variable Bezahlung beträgt 1 % der ständigen Monatsentgelte aller beim jeweiligen Arbeitgeber unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) können von vornherein nicht zu den berücksichtigungsfähigen Entgelten zählen, da sie kein Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 15 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Zusatzversorgung

Hinsichtlich der Zusatzversorgung bei der VBL gilt gem. § 64 Abs. 4 VBLS auch der Betrag einer Entgeltumwandlung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Das bedeutet, dass sich der Pflichtbeitrag zur VBL aus dem unverminderten Bruttoentgelt errechnet und die spätere betriebliche Zusatzrente dementsprechend nicht vermindert wird.mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 15 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Zusatzversorgung

Ob das zusatzversorgungspflichtige Entgelt durch die Entgeltumwandlung berührt wird, hängt von den Zusatzregelungen der jeweiligen öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtung ab. In Bayern regelt z. B. § 62 Abs. 2 Satz 7 der Satzung der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, dass eine Verminderung des steuerpflichtigen Entgelts aufgrund einer Entgeltumwandlung als zu...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 3 Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltumwandlung

Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 TV-EntgeltU-B/L. § 1a Abs. 1 BetrAVG die Entgeltumwandlung verlangen. Der Arbeitgeber hat keinen Ermessensspielraum, ob er die Entgeltumwandlung mit dem Beschäftigten durchführen will. Allerdings hat der Beschäftigte keinen Anspruch darauf, auch in voller Höhe die Steuer- und Sozialversicherungsbegünstigung zu erhalten. I...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 3 Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltumwandlung

Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 TV-EUmw/VKA, § 1a Abs. 1 BetrAVG die Entgeltumwandlung verlangen. Der Arbeitgeber hat keinen Ermessensspielraum, ob er die Entgeltumwandlung mit dem Beschäftigten durchführen will. Allerdings hat der Beschäftigte keinen Anspruch darauf, auch in voller Höhe die Steuer- und Sozialversicherungsbegünstigung zu erhalten. Insbe...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.4 Zusatzversorgungsbeiträge

Nach der Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes kann der Arbeitnehmer nach § 14a Abs. 4 Satz 1 ArbPlSchG verlangen, dass ihm die von ihm während des freiwilligen Wehrdienstes entrichteten Beiträge zu einer Zusatzversorgung erstattet werden. Im Gegensatz zu § 14a ArbPlSchG regelt § 14b ArbPlSchG die Erstattung von Beiträgen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung in beson...mehr

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Personalakten richtig führen / 3 Der Inhalt der Personalakte aus praktischer Sicht

Personalakten sollten gut handhabbar sein, derart, dass sie nur die wichtigsten Vorgänge enthalten und diese schnell auffindbar sind. Die Praxis sieht oft ganz anders aus: Die Personalakten sind übervoll, unhandlich, und der gesuchte Vorgang ist im Zweifel doch nicht aufzufinden. Deshalb sollte die Anlage bzw. Weiterführung von Personalakten streng nach folgenden Kriterien überpr...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 256 Das Verwaltungsorgan übt sämtliche Befugnisse der Geschäftsführung der Gesellschaft aus; es vertritt diese.[96] Das Amt des Geschäftsführers ist unentgeltlich, es sei denn, die Satzung bestimmt etwas anderes (Art. 217.1 LSC). Die Vergütung des Geschäftsführers kann durch die Auszahlung von festen oder variablen Bezügen, der Gewinnbeteiligung, der Übertragung von Ante...mehr

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Altersgrenze / 5 Weitere Bestimmungen

Rentenversicherung § 172 SGB VI ist zu beachten. Der Arbeitgeber hat im Fall einer (Weiter-)Beschäftigung auch für Beschäftigte, die wegen Erreichens der Regelaltersgrenze versicherungsfrei sind, die Hälfte des Beitrags zu zahlen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Krankenversicherung Die Versicherungspflicht ergibt sich aus § 5 SGB V. Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Berufseinsteigerbonus

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für unmittelbar Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 EUR (sog Berufseinsteigerbonus). Die erhöhte Grundzulage wird einmalig für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende Beitragsjahr gezahlt, für das der Zulageberechtigte d...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 469 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[808] abzüglichmehr

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§ 15 Familienrecht / l) Besonders hohes Einkommen des Schuldners

Rz. 361 Liegt ein solcher Fall vor (Faustregel: Monatsnettoeinkommen nach Abzug von etwaigem Kindesunterhalt über der zweifachen Höchstgrenze der DT von 5.500 EUR, alternativ: die Summe aus Eigeneinkommen des Gläubigers und begehrtem Unterhalt liegt über etwa 4.700 EUR), wird der Unterhalt überwiegend[583] nicht schematisch mit einer bestimmten Quote errechnet. Denn Unterhal...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4.4 Meldung der Jahressonderzahlung in der Zusatzversorgung

Die Jahressonderzahlung ist in der berechneten Höhe von 2.038,12 EUR mit Versicherungsmerkmal 23/20 zu melden. 1.500 EUR × 4 (Monate) × 1,8 = 10.800 EUR + 2.038,12 EUR (Jahressonderzahlung) = 12.838,12 EUR* (Beispiel ohne Berücksichtigung von § 100 EStG)mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 23.4 Soldat auf Zeit

Für Soldaten auf Zeit mit einer höchstens zweijährigen Dienstzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis (§ 16a Abs. 1 i.V.m. § 1 ArbPlSchG). § 14 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes gilt während dieser Zeit nicht, mit der Folge, dass für die zweijährige Dienstzeit keine Umlagen aus einem fiktiven zusatzversorgungspflichtigen Entgelt abzuführen sind. Die Versicherung wird jedoch mit ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.2 Nachzahlungen/Rückforderungen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Damit stellen solche Entgelte nur dann kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar, wenn sie aus anderen – z.B. steuerrechtlichen Gründen – nicht mehr dem Zeitraum zugeordnet werden können, in de...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.1 Voraussetzungen für den Förderbetrag, § 100 Abs. 3 EStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags durch den Arbeitgeber ist unter anderem, dass das monatliche steuerpflichtige Einkommen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers 2.575 Euro (30.900 EUR im Jahr) nicht übersteigt (bis 31.12.2019 waren es 2.200 Euro monatlich bzw. 26.400 EUR jährlich; sonstige Bezüge (z.B. Weihnachtsgeld), steuerfreie Lohnteile (z.B. steuerfre...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.2 Einmalige Zahlungen bei Beendigung, aus Anlass des Ruhens oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus der Satzung ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von laufenden Entgelten, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Allerdings sind Einmalzahlungen, die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, in der Regel kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Damit kann nur ein laufender Arbeitslohn, der nach Be...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.2 Bereits vor 2017 bestehende Vereinbarung

Hat ein Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 Beiträge in die Zusatzversorgung gezahlt, so ist der BAV-Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber aktuell über den bisherigen Beitrag (= Beitrag im Jahr 2016) hinaus leistet (§ 100 Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine mögliche Beschränkung des Förderbetrages nach § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG spielt jedoch bei der Meldung an die Zus...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 23.3 Bundesfreiwilligendienst

Erbringt ein Beschäftigter während eines bestehenden (ruhenden) Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, sind keine Umlagen-/Beiträge zur Zusatzversorgung zu zahlen. Die Versicherung wird jedoch mit dem Buchungsschlüssel 01 40 00 als Pflichtversicherung ohne zusatzversorgungspflichtiges Entgelt fortgesetzt (vgl. nachfolgendes Beisp...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.5 Krankheit während einer Altersteilzeit

Erkrankt ein Beschäftigter während einer Altersteilzeit, so erhält er zunächst für 6 Wochen Entgeltfortzahlung und hat danach Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Während der Entgeltfortzahlung und des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss werden weiterhin Aufstockungsbeträge nach § 5 Abs. 1 und 2 TV ATZ erbracht. Nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung werden jedoch keine (auf 9...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 23.1 Freiwillig Wehrdienstleistende

Für freiwillig Wehrdienstleistende, bei denen zeitgleich ein in der Zusatzversorgung versichertes Beschäftigungsverhältnis besteht (welches während der freiwilligen Wehrdienstzeit ruht), hat der Arbeitgeber während des bis zu 23-monatigen Zeitraumes Beiträge in der Zusatzversorgung so weiter zu entrichten, als würde das Beschäftigungsverhältnis fortbestehen. Damit sind währe...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des fiktiven Entgelts

Während des Zeitraums, in dem Krankengeld gezahlt und in der Zusatzversorgung eine fiktive Lohnfortzahlung gemeldet wird, ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (vgl. Teil IV 6) grundsätzlich nicht anzuwenden. Deshalb fällt aus dem fiktiven Entgelt und der sich daraus ergebenden Umlage sowie dem Zusatzbeitrag kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt an. Nach § 23 c A...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.1 Allgemeine Regelung zur Kurzarbeit

Während der Dauer der Kurzarbeit besteht die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung fort. Wenn die Agentur für Arbeit an die Beschäftigten ein Kurzarbeitergeld auszahlt, um den Entgeltausfall zum Teil auszugleichen, ist zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld nicht zusatzversorgungspflichtig ist, da es sich hier um eine steuerfreie Lohnersatzleistung handelt. Während eine...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.5 Kurzarbeit und Entgeltumwandlung

Die Umwandlung von Entgelt ist auch bei einer infolge von Kurzarbeit verminderten Entgeltzahlung weiterhin möglich. Auf Wunsch des Versicherten kann die Beitragszahlung zu einer freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung kostenfrei vermindert oder auch beitragsfrei gestellt werden. Die Umwandlung von Entgelt setzt allerdings bereits begrifflich voraus, dass der Beschä...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 8.5 Sonderurlaub zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes

Ist einer Beschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 28 TVöD gewährt worden und könnte sie durch die Geburt eines Kindes in der Zeit des Sonderurlaubs nun Elternzeit geltend machen, so besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Elternzeit. Eine Freistellung zum Zweck der Kindererziehung ist nicht mehr möglich, da die Beschäftigte bereits durch den Sonde...mehr