Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1127 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Ausbildungsverhältnis

Rz. 1121 Ein Berufsausbildungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit vom Insolvenzverwalter nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 BBiG). Die Vorschrift des § 113 InsO gilt nicht für Berufsausbildungsverhältnisse, da sie die gesetzliche Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nicht verdrängt.[2722] In der Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Auszug aus einem Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber

Rz. 1129 Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug § _________________________ Arbeitnehmer (1) Der Insolvenzverwalter als Veräußerer und der Erwerber gehen davon aus, dass ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt. Der Erwerber tritt in sämtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Nachkündigung durch den Insolvenzverwalter

Rz. 1115 Hatte der Arbeitgeber oder der starke vorläufige Insolvenzverwalter vor Verfahrenseröffnung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses schon ausgesprochen und läuft die Kündigungsfrist noch, kann der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung das Arbeitsverhältnis nochmals kündigen. Für diese "Nachkündigung" gilt dann die kürzere gesetzliche Frist des § 113 S. 2 InsO.[2708]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1120 Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellter Arbeitnehmer kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2720] gekündigt werden. Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate, gilt das Zustimmung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1102 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Abmahnung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1106 Muster 2.86: Abmahnung durch den Arbeitnehmer Muster 2.86: Abmahnung durch den Arbeitnehmer An die _________________________-GmbH (Arbeitgeber) _________________________ (Anschrift) _________________________ (Datum) Mein Arbeitsverhältnis Sehr geehrte Damen und Herren, seit _________________________ erfolgt die Auszahlung meines monatlichen Gehalts mit erheblicher Verzöge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrates

Rz. 1132 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahren bestehen. Die Insolvenzeröffnung hat rechtlich keinen Einfluss auf die Amtszeit des Betriebsrates, da die nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter übergehende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auch die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Namensliste nach § 125 InsO

Rz. 1136 Nach § 125 Abs. 1 InsO [2765] können der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbaren, der die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet.[2766] Dies gilt auch für Änderungskündigungen. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Interessenausgleich mit Namensliste führen zu einer erheblichen Einschränkung des individu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 3 Der Praxistipp

Endlich! Der BGH klärt eine für die Praxis sehr wichtige Frage im Verhältnis der Einzelzwangsvollstreckung zur Insolvenz, die zum täglich Brot der Gläubigervertreter gehört. Mit der Insolvenz verliert er selbstverständlich sein Recht aus dem PfÜB, Ansprüche auf pfändbare Beträge zu erheben. Diese stehen der Insolvenzmasse zu. Ruhen statt aufheben Es gibt auch keinen Anlass, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1143 Generell muss der Insolvenzverwalter die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gleichmäßig erfüllen. Den Arbeitnehmern kommt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers jedoch in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung zu. Zum einen berührt die Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO nicht, sie bestehen grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 5. Streitgenossen

Rz. 81 Probleme kann die Berechnung des Erstattungsanspruchs bei teilweisem Obsiegen von Streitgenossen bereiten. Jeder einzelne Streitgenosse haftet dem Anwalt im Innenverhältnis nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG nur für diejenigen Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre (vgl. Rdn 10 ff.). Insgesamt kann der Anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 646 Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / o) Versicherungsschutz

Rz. 759 Von besonderer Bedeutung für die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus ist das Bestehen eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes im Hinblick auf Arzthaftungsansprüche der vom oder in der Abteilung des Chefarztes behandelten Patienten. Grund hierfür ist, dass der Chefarzt bei eigener ärztlicher Tätigkeit selbst dann in vollem Umfang für standardunterschreiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1100 Ist im Insolvenzverfahren eine Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht mehr möglich, kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung freistellen.[2677] Er hat dabei die Grenzen des billigen Ermessens nach § 315 BGB zu beachten.[2678] Nach Anzeige der Mas­seunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO muss der Insolvenzverwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Ansprüche für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1166 Bei der Abwicklung der Insolvenz sind gemäß §§ 53, 209 InsO vorweg erstrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens und zweitrangig die sonstigen Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Im Unterschied zu den übrigen Forderungen der Gläubiger, den Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO, entstehen Masseverbindlichkeiten erst nach der Insolvenzeröffnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 1138 Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt innerhalb von drei Wochen ein Interessenausgleich nach § 125 InsO nicht zustande, steht dem Insolvenzverwalter das Verfahren nach § 126 InsO offen. Danach kann er beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung der im Antrag benannten Arbeitnehmer sozial gerechtfertigt ist. Dabei gibt es anders als bei §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1091 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche ­Probleme. Mitte April 2020 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und April 2020 Arbeitsverhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1167 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[2820] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Verfahren bei Massenentlassung

Rz. 1130 Bei bevorstehenden Massenentlassungen gilt auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 17, 18 KSchG uneingeschränkt das Verfahren zur Melde- und Anzeigepflicht.[2749] Nach den Entscheidungen des EuGH[2750] und des BAG[2751] ist unter dem Begriff "Entlassung" i.S.d. §§ 17 ff. KSchG die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen. Entsprechend hat der Insolvenzverwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Antrag auf Insolvenzgeld

Rz. 1161 Hinweis Siehe hierzu das Formular der Bundesagentur für Arbeit (Stand 01/2017) im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraginsolvenzgeld_ba013115.pdfmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH gibt der Gläubigerin Recht Grundlage des Begehrens der Klägerin ist § 816 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet, wenn an ihn eine Leistung bewirkt worden ist, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist. Diese Voraussetzungen sind auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts hier er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, zfs Aktuell / Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) v. 21.12.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 3229). Durch das Gesetz werden die zuletzt zum 1.1.2013 angehob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / III. Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1142 Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 16.4.2020 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2020 keine Gehälter erhalten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2020 hat der Insolvenzverwalter alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1151 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[2794] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschuss und Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

Rz. 1163 Nach § 168 SGB III kann die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers einen Vorschuss auf das zu beanspruchende Insolvenzgeld leisten. Voraussetzung für den Vorschuss ist die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe des Vorschusses liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit.[2818...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Durchsetzung von Insolvenzforderungen

Rz. 1146 Der Arbeitnehmer kann seine Insolvenzforderungen als Insolvenzgläubiger nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren durchsetzen (§ 87 InsO). Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 89 Abs. 1 InsO unzulässig. Der Arbeitnehmer hat seine Insolvenzforderungen, ob streitig oder unstreit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Leistungszeitraum

Rz. 1154 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die dem Insolvenzereignis kalendermäßig vorausgehen und in denen kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Der Tag des Insolvenzereignisses wird nicht mitgezählt. Arbeitsentgelt, das für frühere Zeiträume geschuldet wird, wird nicht durch Insolvenzgeld ausgeglichen. Endete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten

Rz. 1170 Anders als eine Insolvenzforderung bedarf eine Masseverbindlichkeit keiner Anmeldung zur Insolvenztabelle. Die irrtümliche oder vorsorgliche Anmeldung bzw. Feststellung der Masseverbindlichkeit als Insolvenzforderung steht der Geltendmachung als Masseverbindlichkeit nicht entgegen.[2842] Für die Geltendmachung gibt es keine besonderen Regelungen. Allerdings sind die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1142 Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 16.4.2020 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2020 keine Gehälter erhalten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2020 hat der Insolvenzverwalter alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenigen verbleibenden Arbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07+08/2021, Rechtlich ... / 3 Der Praxistipp

BGH zeigt neue Wege auf Immer wieder scheitert die Vollstreckung aus Immobiliarsicherheiten an Schutzanträgen von Schuldnern, die auf Beschwerlichkeiten, Erkrankungen und letztlich auch einer Suizidgefahr beruhen. Dass der Abwendung einer Lebensgefahr der Vorrang einzuräumen ist, steht nicht nur rechtlich nicht in Frage. Allerdings ist ein Ausgleich der Verfassungsrechte zu s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1159 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Der Antrag ist an keine Form gebunden, alle erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt werden. Üblicherweise wird der auf der beiliegenden Muster-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1162 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[2815] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[2816] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Ein schönes Buch - ein überaus sinnvolles Buch für Erben, deren anwaltliche oder/und steuerliche Berater:

Roth/Gerhardt, Praxishandbuch Erbenhaftungsbeschränkung, 1. Auflage Oktober 2020, de Gruyter, Berlin, 119,95 EUR. Aus der Erfahrung des Rezensenten als auf Nachlass-Insolvenzen bzw. Nachlass-Sachen spezialisierter Anwalt handelt es sich bei (ggf.) notleidenden Nachlässen/damit evtl. einhergehender Haftung des Erben zwar um eine Spezialmaterie; aber von der Anwendungsrelevanz he...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle

Rz. 1150 Muster 2.88: Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle Muster 2.88: Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Arbeitnehmer) – Kläger – Prozessbevollmächtige: RAe _________________________ gegen Herrn Rechtsanwalt _________________________ in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Checkliste: Insolvenzgeld

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Ansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung

Rz. 1144 Ob es sich um einen Anspruch vor oder nach der Insolvenzeröffnung handelt, bestimmt sich nicht nach der Fälligkeit, sondern nach dem Entstehen der Forderung.[2783] aa) Entgeltschutz in der Insolvenz Rz. 1145 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitslosengeld

Rz. 412 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das verdient ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Kündigungsfristen

Rz. 20 Im Fall einer ordentlichen Kündigung ist schließlich die jeweils maßgebliche Kündigungsfrist zu beachten. Mangels anderweitiger Regelung richtet sich diese nach § 622 BGB. Sie beträgt im Ausgangspunkt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB, und verlängert sich bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung abhängig von der Dauer der Betriebs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Feststellung streitiger Forderungen

Rz. 1149 Wurde eine angemeldete Forderung bestritten, obliegt es dem Gläubiger, die Feststellung durch Erhebung einer Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren zu betreiben (§§ 179 Abs. 1 ff., 184 InsO).[2792] Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 185 InsO).[2793] Der Klagantrag geht auf die Feststellung der streitigen Forderung zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnungsvereinbarung und Betriebliche Altersversorgung

Rz. 289 In der betrieblichen Altersversorgung kann die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten zu einer Besserstellung des Arbeitnehmers bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit gem. § 1b BetrAVG wie auch bei der Höhe der Versorgungsleistungen führen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Pensionssicherungsverein gem. § 7 BetrAVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Haftung

Rz. 1050 Zu informieren ist ferner über die haftungsrechtlichen Folgen des Übergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB.[2505] Hierzu gehört insbesondere der Hinweis über die beschränkte Haftung des bisherigen Arbeitgebers auf den bis zum Übergang entstandenen, anteiligen Betrag bei Fälligkeit nach Betriebsübergang (z.B. zeitanteilige Jahressonderzahlung, anteiliger Urlaubsabgeltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Insolvenzgeldberechtigter

Rz. 1153 Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer und die zur Berufsausbildung Beschäftigten sowie nach neuerer Rechtsprechung des BGH je nach Einzelfall ggfs. auch GmbH-Geschäftsführer. [2799] Ein Vorstandsmitglied einer AG hat dagegen grundsätzlich keinen Anspruch auf Insolvenzgeld.[2800] Zur Abgrenzung stellt die Rechtsprechung in Zweifelsfällen auf den sozialversiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Die außerordentliche Kündigung des Vorstands

Rz. 153 Im Vergleich zu der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers ergeben sich beim Vorstand einige Besonderheiten. Für den Beschluss über die Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Den Ausspruch der Kündigung kann der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss einem Mitglied des Aufsichtsrats, z.B. dem Aufsichtsratsvorsitz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 1 I. Der Fall

Pfändung und nachfolgende Insolvenz und ihr Ende Der frühere Beklagte wurde im Jahre 2004 in Frankreich zur Zahlung von 250.000 EUR und weiteren 10.000 EUR an die Klägerin verurteilt. Er hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde für im Inland vollstreckbar erklärt. In der Folge beantragte die Klägerin einen die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Zeugniserteilung

Rz. 1172 Nach BAG-Rechtsprechung hat der Gemeinschuldner als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erteilen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Insolvenzeröffnung beendet wird. Im Insolvenzeröffnungsverfahren besteht kein Zeugnisanspruch gegen einen schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wurde ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt bzw. das Arbeitsverhältni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Höhe des Insolvenzgeldes

Rz. 1155 Nach § 167 SGB III wird das Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes gezahlt, jedoch begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Das Insolvenzgeld selbst ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Rz. 1156 Für die Gewährung von Insolvenzgeld sind nach § 165 Abs. 2 SGB III alle Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erheblich, die vom Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Die Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr